Medizin-Laborpolitik in Berlin
Berlin () – Die Berufsverbände und Fachgesellschaften der Labordiagnostik fordern, die Bewertungen der ärztlichen Laboratoriumsuntersuchungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) grundlegend zu überprüfen und zu korrigieren. Die vorgesehene Abwertung der medizinischen Labordiagnostik um rund 34 Prozent sei für die fachärztlichen Labore „wirtschaftlich nicht tragbar“, teilten die Verbände am Mittwoch in Berlin mit. Eine entsprechende Stellungnahme wurde demnach am 10. September an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt und nun öffentlich gemacht.
Die Taskforce setzt sich aus verschiedenen Berufsverbänden und Fachgesellschaften zusammen, darunter die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM), der Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI), die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) sowie die Gesellschaft für Virologie (GfV).
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Instituts für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung (WIG2) untermauerte die Bedenken der Facharztlabore. Die Analyse zeigte eine gegenläufige Entwicklung zwischen der vorgesehenen Vergütungsentwicklung und den steigenden Kosten der Labore. Die wirtschaftlichen Folgen einer Gebührenanpassung könnten „weitreichend“ sein, weshalb die Datengrundlagen und Kalkulationsmodelle offengelegt werden sollten, um eine systematische Folgenabschätzung vor Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung vorzunehmen.
Die Berufsverbände und Fachgesellschaften forderten zudem eine grundlegende Anpassung des Kapitels M der GOÄ. Kalkulationsgrundlagen und Folgenabschätzungen müssten offengelegt und die Leistungen betriebswirtschaftlich neu bewertet werden. Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM, sagte, dass durch eine Korrektur der bestehenden strukturellen Defizite Einsparungen entstehen könnten, die genutzt werden sollten, um die Leistungen sachgerecht zu bewerten. „So können die Vorschläge der Task Force für PKV und Beihilfe weitgehend kostenneutral umgesetzt werden, ohne die GOÄ-Reform insgesamt infrage zu stellen.“
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Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. am 23.09.2026
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Michael Müller
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM), Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI), Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL), Gesellschaft für Virologie (GfV), Wissenschaftliches Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung (WIG2), Bundesgesundheitsministerium (BMG), PKV, Beihilfe
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am Mittwoch, den 23. September 2026 statt (Berlin, dts Nachrichtenagentur).
Zusätzlich wird genannt, dass die Stellungnahme am 10. September an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt wurde.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin (in Berlin).
Worum geht es in einem Satz?
Die Berufsverbände und Fachgesellschaften der Labordiagnostik fordern die Bundesregierung auf, die im Entwurf der neuen GOÄ geplante Abwertung der ärztlichen Labordiagnostik (um ca. 34 %) grundlegend zu korrigieren und dafür Datengrundlagen sowie Folgenabschätzungen offenzulegen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Die vorgesehene Abwertung der medizinischen Labordiagnostik um rund 34 Prozent im Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Die gegenläufige Entwicklung zwischen der vorgesehenen Vergütungsentwicklung und den steigenden Kosten der Labore, wie im Gutachten des Wissenschaftlichen Instituts für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung (WIG2) beschrieben
- Die fehlende Offenlegung der Datengrundlagen und Kalkulationsmodelle für eine systematische Folgenabschätzung vor Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung
- Strukturelle Defizite im bestehenden Kapitel M der GOÄ, die eine grundlegende Anpassung nötig machten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Berufsverbände und Fachgesellschaften kritisieren die im Entwurf der neuen GOÄ vorgesehene Abwertung der Labordiagnostik um rund 34 Prozent
- Forderung nach grundlegender Überprüfung und Korrektur der Bewertungen ärztlicher Laboruntersuchungen
- Öffentlich gemachte Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium vom 10. September
- Taskforce fordert Offenlegung von Datengrundlagen und Kalkulationsmodellen sowie eine Folgenabschätzung vor Inkrafttreten
- Kritik an fehlender Transparenz zu wirtschaftlichen Auswirkungen und Kalkulationsbasis
- Forderung nach Anpassung des Kapitels M der GOÄ sowie betriebswirtschaftlicher Neubewertung der Leistungen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Abwertung der medizinischen Labordiagnostik um rund 34 Prozent wäre wirtschaftlich nicht tragbar für fachärztliche Labore
- Gegenläufige Entwicklung zwischen geplanter Vergütung und steigenden Kosten der Labore
- Wirtschaftliche Folgen einer Gebührenanpassung könnten weitreichend sein
- Systematische Folgenabschätzung vor Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung könnte erforderlich werden
- Datengrundlagen und Kalkulationsmodelle müssten offengelegt werden
- Grundlegende Anpassung des Kapitels M der GOÄ könnte nötig werden
- Leistungen müssten betriebswirtschaftlich neu bewertet werden
- Es könnten strukturelle Defizite korrigiert werden, wodurch Einsparungen entstehen könnten
- Diese Einsparungen könnten genutzt werden, um Leistungen sachgerecht zu bewerten
- Vorschläge für PKV und Beihilfe könnten weitgehend kostenneutral umgesetzt werden
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Michael Müller (1. Vorsitzender der Akkreditierten Labore in der Medizin e.V.) wird mit einer Stellungnahme zitiert.
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