Innenpolitik: Folgen bei Einbürgerungsbetrug
Berlin () – Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, den Fall um die groß angelegte Täuschung bei Einbürgerungen aufarbeiten zu wollen. Man werde „alles Erforderliche unternehmen, um erfolgte Betrugshandlungen in Wiedergutmachungsverfahren aufzudecken“, sagte ein Sprecher dem „Spiegel“.
Vergangene Woche war bekannt geworden, dass sich etliche Betrüger, hauptsächlich aus China, deutsche Pässe erschlichen hatten. Sie stellten Einbürgerungsanträge beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln; dabei gaben sie sich fälschlicherweise als Verwandte von Juden aus, die einst von den Nationalsozialisten verfolgt und aus Deutschland vertrieben worden waren. Die Betrüger nutzten den Artikel 116 des Grundgesetzes, der die Wiedereinbürgerung von NS-Opfern und deren Nachfahren ermöglicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt ermitteln in diesem Zusammenhang derzeit gegen 32 Beschuldigte.
Das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) messe den aufgedeckten Fällen „große Beachtung“ zu, teilte der Sprecher nun mit. Man bedauere die „Identitätsdiebstähle“, bei denen „die Antragsteller missbräuchlich Biografien von NS-Betroffenen verwendet haben“. Zudem kündigte er Konsequenzen an: Sobald ausreichend Informationen vorlägen, werde das BVA in Fällen erschlichener Einbürgerung „umgehend Rücknahmeverfahren einleiten“ – was bedeutet, dass die Beschuldigten ihre deutschen Pässe wieder verlieren könnten.
Für ihre Täuschungen erfanden die Passbetrüger Verwandtschaftsverhältnisse zu einst real existierenden Naziopfern. Laut den Angaben in den Einbürgerungsanträgen soll etwa eine angebliche Familie mit dem chinesischen Nachnamen Wong von einem jüdischen Ehepaar namens Süßkind abstammen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen gingen die Betrüger meist ähnlich vor: Sie ließen eine israelische Geburtsurkunde und einen Pass fälschen, mit neuem Namen und neuem Geburtsort. Notare beglaubigten die Unterlagen. Danach übergaben die Antragsteller die Dokumente an Konsularbeamte in einer deutschen Vertretung. Beim BVA in Köln kamen lediglich die notariell gestempelten Kopien an.
Der Ministeriumssprecher verteidigte die generellen Abläufe bei den Antragsprüfungen im Bundesverwaltungsamt. Das BVA hatte bereits vor der Veröffentlichung des Falls mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Ermittlungen nicht äußere.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Alexander Dobrindt
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesinnenministerium, „Spiegel“, Bundesverwaltungsamt (BVA), Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Bundeskriminalamt, Alexander Dobrindt, CSU, Konsularbeamte, Grundgesetz, Artikel 116, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Vergangene Woche (bekannt geworden), außerdem: im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen derzeit gegen 32 Beschuldigte (kein konkretes Datum genannt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Köln, Düsseldorf, (deutsche) Auslandsvertretungen/Konsularbeamte (im Ausland)
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundesinnenministerium will den Fall einer groß angelegten Täuschung bei Einbürgerungen aufarbeiten, in der mutmaßlich vor allem chinesische Betrüger sich unter Missbrauch von Biografien nach NS-Verfolgten deutsche Pässe erschlichen haben, und sobald Informationen vorliegen, Rücknahmeverfahren einleiten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Das Einreichen fälschlicherweise gestellter Einbürgerungsanträge beim Bundesverwaltungsamt in Köln unter missbräuchlicher Berufung auf Artikel 116 des Grundgesetzes, indem vorgetäuscht wurde, die Antragsteller seien Verwandte von von den Nationalsozialisten verfolgten und aus Deutschland vertriebenen Juden
- Die Verwendung erfundener bzw. vorgetäuschter Verwandtschaftsverhältnisse zu NS-Betroffenen in den Antragsunterlagen, um Anspruchsvoraussetzungen vorzugeben
- Das Erschleichen deutscher Pässe durch Identitätsdiebstahl mittels gefälschter Dokumente wie israelischer Geburtsurkunden und gefälschter Pässe mit jeweils geändertem Namen und Geburtsort
- Die Vorlage dieser Unterlagen über Konsularbeamte in deutschen Auslandsvertretungen sowie die Einreichung notariell beglaubigter Kopien beim Bundesverwaltungsamt
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesinnenministerium kündigt an, den Fall aufarbeiten zu wollen und Betrugshandlungen in Wiedergutmachungsverfahren aufzudecken
- Innenministerium misst den aufgedeckten Fällen große Beachtung bei
- Bedauern über Identitätsdiebstähle, bei denen Biografien von NS-Betroffenen missbräuchlich verwendet wurden
- Konsequenzen angekündigt, sobald ausreichend Informationen vorlägen: Rücknahmeverfahren durch das BVA, sodass Beschuldigte ihre Pässe wieder verlieren könnten
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Aufdeckung von Betrugshandlungen in Wiedergutmachungsverfahren
- Einleitung von Rücknahmeverfahren durch das Bundesverwaltungsamt
- Möglichkeit des Verlusts erschlichener deutscher Pässe durch Rücknahmen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Ein Ministeriumssprecher äußerte sich im Artikel, u. a. sagte er dem „Spiegel“, man werde „alles Erforderliche unternehmen“, um Betrugshandlungen in Wiedergutmachungsverfahren aufzudecken.
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