Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht Rekordwert

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Erbschaftsteuer in Deutschland steigt

() – Im Jahr 2025 haben die Finanzverwaltungen in Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 21,4 Milliarden festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 60,8 Prozent und erreichte einen neuen Höchstwert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mitteilte.

Der starke Anstieg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die festgesetzte Steuer bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro deutlich mehr als verdoppelt hat (+146,8 Prozent). Die Statistik gibt ausschließlich Informationen über Vermögensübergänge, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Die meisten Vermögensübergänge liegen innerhalb der Freibeträge. Diese sind in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht in der Statistik enthalten.

Die festgesetzte Erbschaftsteuer erhöhte sich im Jahr 2025 mit 13,3 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr um 57,1 Prozent. Der bisherige Höchststand war 2021 mit 9,0 Milliarden Euro erreicht worden. Nach Rückgängen in den Jahren 2022 und 2023 stieg die festgesetzte Steuer auf Erbschaften im Jahr 2024 wieder. Im Jahr 2025 setzte sich dieser Aufwärtstrend deutlich fort.

Die festgesetzte Schenkungsteuer stieg 2025 mit 8,1 Milliarden Euro um 67,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und erreichte ebenfalls einen neuen Spitzenwert. Damit nahm die Schenkungsteuer seit 2019 (1,2 Milliarden Euro) durchgängig zu. Allein im Vergleich zum Jahr 2023 (4,1 Milliarden Euro) hat sie sich fast verdoppelt. Im Jahr 2025 wurde Vermögen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 141,1 Milliarden Euro (+23,1 Prozent zum Vorjahr) übertragen.

Die im Vorjahresvergleich höheren Veranlagungen beruhen unter anderem auf vermehrten Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen in Höhe von 25,6 Milliarden Euro (+19,0 Prozent). Darunter nahmen sogenannte Großerwerbe um 14,1 Prozent auf 9,8 Milliarden Euro zu. Des Weiteren wurden mit 16,8 Milliarden Euro deutlich mehr Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt als im Vorjahr (+128,9 Prozent). Zudem erhöhten sich das übertragene Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) auf 51,6 Milliarden Euro (+11,2 Prozent), das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) auf 45,3 Milliarden Euro (+19,7 Prozent) sowie das land- und forstwirtschaftliche Vermögen auf 1,8 Milliarden Euro (+15,7 Prozent).

Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 141,1 Milliarden Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 150,5 Milliarden Euro. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit 2025 um 32,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und auf einen neuen Höchstwert.

Durch Erbschaften und Vermächtnisse wurde im Jahr 2025 Vermögen in Höhe von 77,9 Milliarden Euro (+18,1 Prozent zum Vorjahr) übertragen, so die Statistiker weiter. Hier erhöhten sich insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften um 71,8 Prozent auf 3,2 Milliarden Euro. Des Weiteren wurden 33,0 Milliarden Euro Grundvermögen (+20,3 Prozent), 36,6 Milliarden Euro restliches übriges Vermögen (+17,1 Prozent) und 0,6 Milliarden Euro land- und forstwirtschaftliches Vermögen (+11,7 Prozent) übertragen. Das übertragene geerbte Betriebsvermögen sank dagegen im Vergleich zum Vorjahr um 8,8 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro. Darunter hat sich das übertragene geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) im Vorjahresvergleich auf 0,5 Milliarden Euro mehr als halbiert (-58,9 Prozent). Nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb nahm das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 36,2 Prozent auf 87,3 Milliarden Euro zu.

Die Vermögensübertragungen durch Schenkungen sind 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 28,7 Prozent auf 63,2 Milliarden Euro gestiegen und übertrafen damit nach einem Rückgang im Jahr 2024 wieder das Niveau von 2023. Insbesondere erhöhten sich 2025 Anteile an Kapitalgesellschaften mit 13,6 Milliarden Euro (+148,4 Prozent zum Vorjahr) und geschenktes Betriebsvermögen mit 21,2 Milliarden Euro (+27,0 Prozent). Darunter stieg das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) auf 9,3 Milliarden Euro (+26,3 Prozent). Darüber hinaus wurden geschenktes restliches übriges Vermögen in Höhe von 8,7 Milliarden Euro (+32,3 Prozent) und geschenktes land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Höhe von 1,2 Milliarden (+18,0 Prozent) festgesetzt. Dagegen sank das geschenkte Grundvermögen auf 18,6 Milliarden Euro (-2,1 Prozent).

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Alte und junge Frau sitzen am Strand

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Statistisches Bundesamt (Destatis)

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

dts Nachrichtenagentur, Statistische Bundesamt, Destatis

Wann ist das Ereignis passiert?

  • Datum/Zeitraum: Jahr 2025 (Bericht/Erhebung durch Destatis; Meldung am Mittwoch, ohne konkretes Datum)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Wiesbaden

Worum geht es in einem Satz?

Im Jahr 2025 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland laut Destatis Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 21,4 Milliarden Euro festgesetzt, ein neuer Höchstwert (+60,8 %), vor allem getrieben durch stark gestiegene Steuerfestsetzungen bei großen Vermögensübertragungen (ab 20 Mio. Euro), während zugleich das übertragene Vermögen aus Erbschaften und Schenkungen insgesamt auf 141,1 Milliarden Euro zunahm.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Große Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro
  • Festsetzungen von Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Großerwerben
  • Zunahme der Veranlagungen bei Betriebsvermögen
  • Erhöhung der veranlagten Anteile an Kapitalgesellschaften
  • Steigerung des übertragenen Grundvermögens und übrigen Vermögens (Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile etc.)
  • Steigende Menge und Höhe steuerlich berücksichtigten geerbten und geschenkten Vermögens

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Im Artikel wird keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf die berichteten Zahlen beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Neuer Höchstwert bei der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2025
  • Anstieg der festgesetzten Erbschaftsteuer gegenüber dem Vorjahr
  • Anstieg der festgesetzten Schenkungsteuer gegenüber dem Vorjahr
  • Fortsetzung eines Aufwärtstrends bei den Veranlagungen seit 2019 bei der Schenkungsteuer
  • Höhere festgesetzte Steuer bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro
  • Mehr übertragene Vermögenswerte durch Erbschaften und Schenkungen gegenüber dem Vorjahr
  • Mehr veranlagtes Betriebsvermögen sowie Zunahme bei Großerwerben
  • Deutlicher Zuwachs bei veranlagten Anteilen an Kapitalgesellschaften
  • Erhöhung des übertragene Grundvermögens und des restlichen übrigen Vermögens
  • Anstieg des steuerlich berücksichtigten Vermögens nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb
  • Mehr übertragene Vermögenswerte durch Erbschaften und Vermächtnisse bei Anteilen an Kapitalgesellschaften, Grundvermögen und restlichem übrigen Vermögen
  • Rückgang des übertragene geerbten Betriebsvermögens gegenüber dem Vorjahr
  • Bei Schenkungen erneuter Anstieg nach Rückgang im Jahr 2024 sowie Wachstum bei Anteilen an Kapitalgesellschaften und geschenktem Betriebsvermögen
  • Geschenktes Grundvermögen ging im Vergleich zum Vorjahr zurück

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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