Landesregierung will Kommunen mehr Mitsprache beim Windenergieausbau geben

Landesregierung will Kommunen mehr Mitsprache beim Windenergieausbau geben

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Bundesrat: Mehr Mitspracherechte bei Windenergie in Schwerin

() – Die Landesregierung von hat eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes beschlossen. Das teilte das Wirtschaftsministerium am Dienstag mit.

Ziel ist es, den Kommunen mehr Mitsprache beim Ausbau der Windenergie zu ermöglichen und dadurch die Akzeptanz vor Ort zu stärken. Künftig sollen Windenergieflächen mit planerischen Höhenbegrenzungen unter bestimmten Voraussetzungen auf die bundesgesetzlich vorgegebenen Flächenziele angerechnet werden können.

Bislang ist das nach Bundesrecht nicht möglich, wodurch der Druck entstehen kann, zusätzliche Flächen auszuweisen.

Nach Angaben des Ministeriums verpflichtet der Bund Mecklenburg-Vorpommern, bis Ende 2027 1,4 Prozent der Landesfläche für Windenergiegebiete auszuweisen. Die Flächenziele basieren auf einer Referenzanlage mit einer Gesamthöhe von 250 Metern und einem Rotordurchmesser von 165 Metern.

Moderne Windenergieanlagen erreichen inzwischen jedoch Höhen von 270 Metern und mehr, was besonders beim Repowering zu Höhensprüngen führt. Kommunale Höhenbegrenzungen, etwa zum Schutz des Landschaftsbildes, bedeutender Denkmale oder aus Gründen der Luftverkehrssicherheit, führen nach geltendem dazu, dass die Flächen nicht angerechnet werden können.

„Es ist schwer vermittelbar, wenn eine Gemeinde grundsätzlich bereit ist, Flächen für Windenergie auszuweisen, gemeinsam mit den vor Ort eine tragfähige Lösung entwickelt und diese Fläche am Ende wegen einer Höhenbegrenzung nicht auf das Flächenziel angerechnet werden kann“, sagte Infrastrukturminister Wolfgang Blank (parteilos).

„Genau das wollen wir ändern.“

Nach dem Vorschlag soll eine Gemeinde verbindlich festlegen können, dass eine 275 Meter hohe Anlage mindestens 1.100 Meter von einer Ortschaft entfernt sein muss. Dadurch bleibe die kommunale Planungshoheit erhalten, ohne die Ausbauziele abzusenken.

Der Gesetzesantrag soll dem Bundesrat zugeleitet und am 25. September erstmals beraten werden.

Zudem erinnerte das Ministerium an die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes, mit der Gemeinden und Menschen finanziell am Bau von Windenergieanlagen und Solarparks profitieren können.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Wolfgang Blank

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, Bundesrat, Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, Infrastrukturministerium Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburg-Vorpommern, Bund, Gemeinde, Ortschaft, Menschen vor Ort, Bundesrecht, Parteien und Institutionen: dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Dienstag statt (konkret jedoch ohne Jahresangabe). Der Text sagt außerdem: „am 25. September“ soll der Gesetzesantrag erstmals beraten werden.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Worum geht es in einem Satz?

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, um bei der Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes Kommunen bei der Windkraft-Ausbauplanung mehr Mitsprache zu geben und dafür zu ermöglichen, dass Flächen mit planerischen Höhenbegrenzungen künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf die bundesweiten Flächenziele angerechnet werden können.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Bundesrechtlich bislang nicht mögliche Anrechnung von Windenergieflächen mit planerischen Höhenbegrenzungen auf die bundesgesetzlich vorgegebenen Flächenziele

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns beschließt eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
  • Ziel ist es, Kommunen mehr Mitsprache beim Ausbau der Windenergie zu geben, um die Akzeptanz vor Ort zu stärken
  • Es wird kritisiert, dass Höhenbegrenzungen durch Kommunen bislang bundesrechtlich nicht auf die Flächenziele angerechnet werden können
  • Damit könne nach Darstellung des Artikels ein zusätzlicher Druck entstehen, weitere Flächen auszuweisen, obwohl vor Ort eine tragfähige Lösung erarbeitet werde
  • Kommunale Planungshoheit soll erhalten bleiben, ohne Ausbauziele abzusenken
  • Ein konkreter Vorschlag soll bestimmen können, dass eine Anlage eine Mindestentfernung von einer Ortschaft einhalten muss, wenn eine Höhe von 275 Metern gilt
  • Keine konkreten Reaktionen von Öffentlichkeit, Medien oder anderen politischen Akteuren im Artikel beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Mehr Mitsprache für Kommunen beim Ausbau der Windenergie
  • Erhöhung der lokalen Akzeptanz durch verbindlichere Planung und bessere Abstimmung vor Ort
  • Möglichkeit der Anrechnung von Windenergieflächen trotz planerischer Höhenbegrenzungen unter bestimmten Voraussetzungen
  • Entlastung des Ausbaudrucks, zusätzliche Flächen auszuweisen, weil Höhenbegrenzungen bisher nicht anrechenbar sind
  • Bessere Umsetzbarkeit von Repowering durch Berücksichtigung moderner Anlagengrößen trotz Höhensprüngen
  • Beibehaltung der kommunalen Planungshoheit durch definierte Abstandsregeln für bestimmte Anlagenhöhen
  • Finanzielle Beteiligung von Gemeinden und Bürgern am Ausbau von Windenergieanlagen und Solarparks durch die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes
  • Frühere gesetzgeberische Beratungen im Bundesrat mit möglichem Einfluss auf die Ausgestaltung der Regelungen ab dem vorgesehenen Beratungstermin

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja—In dem Artikel wird eine Stellungnahme von Infrastrukturminister Wolfgang Blank zitiert („Es ist schwer vermittelbar…“ bzw. „Genau das wollen wir ändern.“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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