Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Drohnenvorfall

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Drohnenfund Flughafen Leipzig/Halle: Sicherheitslage

Leipzig/Karlsruhe () – Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren zum Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle wegen der besonderen Bedeutung des Falls von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übernommen. Es bestehe der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, teilte der Generalbundesanwalt am Donnerstag mit.

Am Abend des 4. August wurde auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Drohne gefunden, die mit professionellem Sprengstoff und einem Zünder ausgestattet war. Eine Frachtmaschine musste aufgrund des Vorfalls durchstarten und kollidierte in der Luft mit einem Gegenstand, der mutmaßlich eine weitere Drohne war.

Dieser Vorfall stelle einen schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland dar und könne die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik beeinträchtigen, so der Generalbundesanwalt. Mit den polizeilichen Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Generalbundesanwalt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Generalbundesanwalt, Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Bundesanwaltschaft, Bundeskriminalamt

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Generalbundesanwalt, Bundeskriminalamt

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum/Datum:4. August (Abend); die Übernahme des Ermittlungsverfahrens wurde am Donnerstag mitgeteilt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Leipzig/Halle (Flughafen Leipzig/Halle), Dresden, Karlsruhe, Leipzig

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren zum Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr von Dresden übernommen, nachdem am 4. August eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne gefunden und ein Frachtflugzeug zum Durchstarten gezwungen sowie in der Luft vermutlich mit einem weiteren Drohnenobjekt kollidiert war.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Es bestand der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion
  • Es bestand der Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr
  • Am Abend des 4. August wurde auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle eine Drohne gefunden, die mit professionellem Sprengstoff und einem Zünder ausgestattet war
  • Eine Frachtmaschine musste aufgrund des Vorfalls durchstarten und kollidierte in der Luft mutmaßlich mit einer weiteren Drohne

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Übernahme des Ermittlungsverfahrens durch die Bundesanwaltschaft aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls
  • Beauftragung des Bundeskriminalamts mit den polizeilichen Ermittlungen
  • Durchführung von Ermittlungen wegen des Verdachts versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion
  • Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr
  • Mögliche Beeinträchtigung der äußeren und inneren Sicherheit der Bundesrepublik im Zusammenhang mit Angriffen auf Transport- und Logistikinfrastruktur

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, der Generalbundesanwalt wird mit einer Stellungnahme zitiert („… teile der Generalbundesanwalt am Donnerstag mit“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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