Auto-Attentäter von München muss lebenslang ins Gefängnis

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Justiz in München: Anschlag verurteilt

München () – Im Prozess um den tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München im Februar 2025 ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wie aus dem am Donnerstag verkündeten Urteil hervorgeht. Das Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft.

Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus plädiert.

Bei dem Anschlag war der 25 Jahre alte Afghane am 13. Februar 2025 gezielt mit seinem Pkw in eine Verdi-Veranstaltung in der Münchner Innenstadt gefahren. Dabei kamen eine Mutter und ihre zweijährige Tochter ums Leben, 44 weitere Personen erlitten teilweise lebensgefährliche Verletzungen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der Täter aus religiösen Motiven handelte.

Die Bundesanwaltschaft hatte dem Mann Mord in zwei Fällen, versuchten Mord in 22 Fällen sowie Körperverletzung in weiteren 22 Fällen vorgeworfen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Auto fährt in München in Menschenmenge (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es kommen im Artikel keine vollständigen Personennamen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberlandesgericht München, Bundesanwaltschaft, Verdi, Afghane

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum/Zeit:13. Februar 2025 (Ereignis/Anschlag)

Wo spielt die Handlung des Artikels?

München

Worum geht es in einem Satz?

Der Angeklagte wurde im Prozess um den tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München im Februar 2025 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, wobei das Oberlandesgericht München die besondere Schwere der Schuld feststellte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Der Täter soll aus religiösen Motiven gehandelt haben.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktionen von Politik oder Öffentlichkeit oder Medien im Artikel beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten
  • Feststellung der besonderen Schwere der Schuld
  • Weitgehende Zustimmung zu den Anträgen der Bundesanwaltschaft

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Es wird eine Reaktion bzw. Position der Bundesanwaltschaft zitiert/berücksichtigt („Das Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft.“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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