Ex-Justizpräsident wegen sexueller Belästigung verurteilt

Ex-Justizpräsident wegen sexueller Belästigung verurteilt

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Gesellschaftliche Konsequenzen sexueller Belästigung in München

München () – Das Landgericht München I hat einen früheren hochrangigen Justizbeamten wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 67-jährige Ludwig K. muss 120 Tagessätze zu je 160 Euro zahlen, wie das Oberlandesgericht München am Montag mitteilte.

Das Gericht bestätigte damit eine Verurteilung durch das Amtsgericht, änderte aber das Strafmaß.

Während das Amtsgericht noch eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten verhängt hatte, verurteilte die Berufungskammer den Angeklagten nun zu einer Geldstrafe. Nach Überzeugung des Gerichts hatte K. im September 2021 eine damals in seinem Vorzimmer tätige Mitarbeiterin nach einem Feierabend-Wein in seinem Büro umarmt und ihr gegen ihren Willen einen Kuss auf Wange und Mund gedrückt.

Die Vorsitzende Richterin Susanne Neupert bezeichnete das Verhalten als absolute Grenzüberschreitung.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer zugunsten des Angeklagten seine fehlende Vorstrafenlage und die lange Verfahrensdauer. Zu seinen Lasten wertete sie das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Vorgesetzten und der Geschädigten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Verteidigung und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision einlegen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Ludwig K., Susanne Neupert

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

München, dts Nachrichtenagentur, Landgericht München I, Oberlandesgericht München, Amtsgericht, Susanne Neupert

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand im September 2021 statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

München, Amtsgericht München, Landgericht München I, Oberlandesgericht München.

Worum geht es in einem Satz?

Das Landgericht München I hat einen ehemaligen Justizbeamten wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 160 Euro verurteilt, nachdem er eine Mitarbeiterin gegen ihren Willen umarmt und geküsst hatte; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Sexuelle Belästigung
  • Ereignis im September 2021
  • Umarmung und Küsschen ohne Einwilligung
  • Vorgesetzten-Mitarbeiter-Verhältnis
  • Fehlende Vorstrafen des Angeklagten
  • Lange Verfahrensdauer

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 160 Euro
  • Keine Bewährungsstrafe
  • Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Vorgesetzten und Geschädigter gewertet
  • Urteil noch nicht rechtskräftig
  • Möglichkeit der Revision durch Verteidigung und Staatsanwaltschaft

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert: Die Vorsitzende Richterin Susanne Neupert bezeichnete das Verhalten des Angeklagten als absolute Grenzüberschreitung.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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