Gesellschaftliche Reformen in der Rentenversicherung
Berlin () – Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission erwägt offenbar ein obligatorisches Splitting der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen Ehepartnern.
Das geht aus dem Terminplan der Rentenkommission hervor, der auch Reformvorschläge enthält und über den das „Handelsblatt“ berichtet. Ein solches Rentensplitting würde bedeuten, dass beiden Partnern automatisch die Hälfte aller Rentenpunkte gutgeschrieben wird, die sie gemeinsam erarbeiten. Die Folge wäre vor allem eine bessere eigene Absicherung von Frauen. Entschieden ist eine entsprechende Empfehlung der 13 Mitglieder der Kommission aus Politik und Wissenschaft indes noch nicht.
Freiwillig können Paare ihre Rentenansprüche schon seit 2002 splitten. Diese Möglichkeit wird aber jährlich nur von weniger als 1.000 Paaren genutzt, weil sie an strenge Vorgaben geknüpft ist und mitunter finanzielle Nachteile birgt. So schließt sie vor allem den Bezug einer Hinterbliebenenrente, also einer Witwen- oder Witwerrente, später kategorisch aus.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel sind keine spezifischen Namen von Personen erwähnt. Daher gibt es keine vollständigen Namen, die ich auflisten könnte.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Rentenkommission, Bundesregierung, "Handelsblatt"
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Rentenkommission der Bundesregierung erwägt ein obligatorisches Splitting der gesetzlichen Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, um insbesondere die finanzielle Absicherung von Frauen zu verbessern, während eine freiwillige Splitting-Option seit 2002 nur selten genutzt wird.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einrichtung der Rentenkommission durch die Bundesregierung
- Diskussion über die Gleichstellung der Rentenansprüche
- Aktuelle Möglichkeit des freiwilligen Rentensplittings
- Geringe Nutzung des freiwilligen Splittings aufgrund strenger Vorgaben
- Ziel der besseren Absicherung für Frauen in der Rentenversicherung
- Reformbedarf im Rentensystem erkannt
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Rentenkommission erwägt obligatorisches Splitting von Rentenansprüchen zwischen Ehepartnern
- Vorschlag könnte bessere Absicherung für Frauen bieten
- Entscheidung über Empfehlung noch nicht getroffen
- Freiwilliges Splitting seit 2002, aber von weniger als 1.000 Paaren genutzt
- Strenge Vorgaben und finanzielle Nachteile als Gründe für geringe Nutzung
- Möglichkeit schließt Bezug von Hinterbliebenenrente aus
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Obligatorisches Rentensplitting zwischen Ehepartnern
- Bessere Absicherung für Frauen
- Empfehlung der Rentenkommission steht noch aus
- Freiwilliges Splitting seit 2002
- Geringe Inanspruchnahme des freiwilligen Splittings
- Strenge Vorgaben für freiwilliges Splitting
- Mögliche finanzielle Nachteile beim freiwilligen Splitting
- Ausschluss von Hinterbliebenenrenten bei freiwilligem Splitting
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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