Bund will im Streit zwischen Italo und Bahn nicht eingreifen

Bund will im Streit zwischen Italo und Bahn nicht eingreifen

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Verkehrspolitik im Kontext deutscher Bahninfrastruktur

Berlin () – Die Bundesregierung will sich in den Streit zwischen der italienischen Bahngesellschaft Italo und der Deutschen Bahn nicht einmischen. In Deutschland sei es europarechtlich „nicht vorgesehen und nicht erlaubt“, dass der Staat einen Infrastrukturbetreiber anweisen könne, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Mittwoch der .

Infrastrukturbetreiber für das Bahnnetz ist in Deutschland die InfraGo, die zu einhundert Prozent der Bahn und damit dem Staat gehört. Italo war bei InfraGo mit der Forderung nach einer festen Zusage für bestimmte Strecken abgeblitzt.

Die Italiener wollen offenbar milliardenschwere Aufträge für Hochgeschwindigkeitszüge vergeben, aber nur, wenn sie Garantien bekommen, auch über Jahre auf den entsprechenden Strecken fahren zu dürfen. Ansonsten sei ein Markteintritt quasi unmöglich. „Weder Europarecht noch Eisenbahnregulierungsgesetz geben eine Grundlage dafür, neue Marktteilnehmer strukturell zu bevorzugen“, heißt es stattdessen von der InfraGo.

Nun soll die Bundesnetzagentur entscheiden. In dieses Verfahren will das Bundesverkehrsministerium ausdrücklich nicht eingreifen, auch wenn es sich in der Vergangenheit mehrfach für mehr Wettbewerb auf der Schiene ausgesprochen hatte. Der Sprecher verwies auf die Novelle des europäischen Eisenbahnrechts, die für 2031 anstehe. Dann soll die bisherige Trassenvergaberichtlinie ersetzt und der grenzüberschreitende Bahnverkehr in der EU grundlegend vereinheitlicht werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Frankfurter Hauptbahnhof (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Italo, Deutsche Bahn, InfraGo, Bundesnetzagentur, Bundesverkehrsministerium

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Deutschland, Frankfurt am Main

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundesregierung wird sich nicht in den Streit zwischen der italienischen Bahngesellschaft Italo und der Deutschen Bahn einmischen, da dies nach europarechtlichen Vorgaben nicht zulässig ist und die Entscheidung der Bundesnetzagentur abwarten will.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Streit zwischen italienischer Bahngesellschaft Italo und Deutscher Bahn
  • Forderung von Italo nach festen Zusagen für bestimmte Strecken
  • Ablehnung durch InfraGo, den Infrastrukturbetreiber in Deutschland
  • Italo plant milliardenschwere Aufträge für Hochgeschwindigkeitszüge
  • Notwendigkeit von Garantien für Streckenfahrrechte
  • Bundesverkehrsministerium greift nicht ein
  • Entscheidung der Bundesnetzagentur steht an
  • Ausblick auf Novelle des europäischen Eisenbahnrechts für 2031

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundesregierung mischt sich nicht in Streit zwischen Italo und Deutsche Bahn ein
  • Europarechtlich nicht erlaubt, dass der Staat Infrastrukturbetreiber anweisen kann
  • Italo wollte feste Zusage für bestimmte Strecken, wurde abgelehnt
  • Italo plant milliardenschwere Aufträge für Hochgeschwindigkeitszüge mit garantierten Fahrrechten
  • InfraGo betont, dass es keine Grundlage für strukturelle Bevorzugung neuer Marktteilnehmer gibt
  • Bundesnetzagentur soll entscheiden, Ministerium will nicht eingreifen
  • Ministerium hatte sich in der Vergangenheit für mehr Wettbewerb auf der Schiene ausgesprochen
  • Novelle des europäischen Eisenbahnrechts steht für 2031 an, um Trassenvergaberichtlinie zu ersetzen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Keine Einmischung der Bundesregierung
  • Entscheidung obliegt der Bundesnetzagentur
  • Keine strukturelle Bevorzugung neuer Marktteilnehmer
  • Möglichkeit für mehr Wettbewerb auf der Schiene in der Zukunft
  • Novelle des europäischen Eisenbahnrechts für 2031 geplant
  • Einheitliche Regelungen für grenzüberschreitenden Bahnverkehr in der EU

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme eines Sprechers des Verkehrsministeriums zitiert, der erklärt, dass es europarechtlich nicht vorgesehen und nicht erlaubt sei, dass der Staat einen Infrastrukturbetreiber anweisen könne.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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