Tierhaltung und Biosicherheit in Hamburg
Hamburg () – Die im Herbst 2025 erlassene Stallpflicht für Geflügel in Hamburg wird ab Montag aufgehoben. Das hat die Behörde für Justiz am Donnerstag mitgeteilt.
Die Bezirksämter haben entsprechende Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Grund für die Lockerung ist, dass die positiven Nachweise des Geflügelpest-Virus in Wildvögeln in Hamburg derzeit stark rückläufig sind.
Die Stallpflicht hatte seit dem 31. Oktober 2025 für das gesamte Stadtgebiet gegolten.
Sie betraf unter anderem Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Wachteln – unabhängig von der Größe der Haltung, also auch Hobbyhalter. Bei Verstößen drohten Bußgelder.
Die Maßnahme sollte das Risiko senken, dass die Aviäre Influenza auf Nutzgeflügelbestände übergreift.
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht rufen die Behörden die Tierhalter weiterhin zu konsequenten Biosicherheitsmaßnahmen auf, etwa zum Wechseln der Schuhe vor dem Betreten der Ställe. Zudem bleiben Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben in Hamburg weiterhin untersagt.
Ausnahmen können bei den Bezirksämtern beantragt werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Behörde für Justiz, Bezirksämter
Wann ist das Ereignis passiert?
Die Stallpflicht für Geflügel in Hamburg galt ab dem 31. Oktober 2025 und wurde ab einem Montag (das genaue Datum ist nicht genannt) nach dem Donnerstag (an dem die Mitteilung gemacht wurde) aufgehoben. Ein genaues Datum für die Aufhebung wird jedoch nicht angegeben.
Zusammenfassung:
- Beginn der Stallpflicht: 31. Oktober 2025
- Aufhebung: Nicht erwähnt (nur "ab Montag" nach einem Donnerstag).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hamburg
Worum geht es in einem Satz?
Die Stallpflicht für Geflügel in Hamburg, die seit Oktober 2025 galt, wird aufgrund sinkender Fälle von Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln ab Montag aufgehoben, jedoch bleibt die Aufforderung zu Biosicherheitsmaßnahmen bestehen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Rückläufige positive Nachweise des Geflügelpest-Virus in Wildvögeln in Hamburg
- Erlass der Stallpflicht für Geflügel ab 31. Oktober 2025
- Geltung für alle Haltungsarten, einschließlich Hobbyhalter
- Ziel der Maßnahme: Risiko senken für Übertragung der Aviären Influenza
- Ankündigung der Aufhebung durch die Behörde für Justiz
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Stallpflicht für Geflügel in Hamburg wird aufgehoben
- Aufhebung aufgrund rückläufiger Nachweise des Geflügelpest-Virus
- Stallpflicht galt seit 31. Oktober 2025 für alle Haltungsarten
- Bußgelder bei Verstößen angedroht
- Maßnahme zur Risikominderung der Aviären Influenza
- Behörden fordern weiterhin konsequente Biosicherheitsmaßnahmen
- Ausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel bleiben untersagt
- Ausnahmen können bei Bezirksämtern beantragt werden
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel in Hamburg
- Rückläufige positive Nachweise des Geflügelpest-Virus in Wildvögeln
- Fortdauernde Aufforderung zu Biosicherheitsmaßnahmen
- Fortdauerndes Verbot von Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen mit Geflügel und Tauben in Hamburg
- Möglichkeit zur Beantragung von Ausnahmen bei den Bezirksämtern
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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