Gericht: Doppelzimmer in Pflegeeinrichtungen nur ausnahmsweise zulässig

Gericht: Doppelzimmer in Pflegeeinrichtungen nur ausnahmsweise zulässig

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Gesellschaft: Einzelzimmer für Pflegeeinrichtungen in Brandenburg

Brandenburg () – Die Bewohner in Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg sind grundsätzlich in Einzelzimmern unterzubringen, während Doppelzimmer nur noch ausnahmsweise zulässig sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Die Klägerin betreibt seit November 1995 einen Senioren-Wohnpark mit einer Kapazität von 117 Pflegeplätzen, aufgeteilt auf 27 Einzelzimmer und 45 Doppelzimmer.

Sie hatte beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg die Feststellung beantragt, dass ihr Pflegebetrieb mit allen Doppelzimmern die Anforderungen der Strukturqualitätsverordnung erfüllt. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Cottbus blieb erfolglos.

Auch die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg.

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts stellte fest, dass die Strukturqualitätsverordnung das Gebot vorsehe, Bewohner in Einzelzimmern unterzubringen, wobei Ausnahmen nur aus fachlichen Gründen möglich seien. Diese Gründe lägen im Fall der Klägerin jedoch nicht vor.

Die Regelungen seien mit höherrangigem Recht vereinbar und dienten dem Schutz der Privat- und Intimsphäre der Bewohner.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel sind keine vollständigen Namen von Personen erwähnt. Es wird lediglich von einer Klägerin und Behörden gesprochen, ohne spezifische Namen zu nennen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Verwaltungsgericht Cottbus.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Brandenburg, Cottbus.

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Bewohner in Pflegeeinrichtungen grundsätzlich in Einzelzimmern untergebracht werden müssen, wobei Doppelzimmer nur in Ausnahmefällen erlaubt sind, was eine Klage einer Betreiberin gegen die Ablehnung ihres Antrags bestätigte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
  • Antrag der Klägerin auf Feststellung zur Genehmigung von Doppelzimmern
  • Abweisung des Antrags durch das Landesamt für Soziales und Versorgung
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht Cottbus blieb erfolglos
  • Berufung der Klägerin vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg
  • Strukturqualitätsverordnung verlangt Unterbringung in Einzelzimmern
  • Ausnahmen nur aus fachlichen Gründen möglich
  • Schutz der Privat- und Intimsphäre der Bewohner als Ziel der Regelungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Bewohner in Pflegeeinrichtungen müssen in Einzelzimmern untergebracht werden
  • Doppelzimmer nur ausnahmsweise zulässig
  • Ablehnung des Feststellungsantrags der Klägerin
  • Erfolgloser Klageverlauf vor Verwaltungsgericht
  • Fehlgeschlagene Berufung der Klägerin
  • Schutz der Privat- und Intimsphäre der Bewohner gewährleistet

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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