OVG NRW bestätigt Rechtmäßigkeit der Corona-Überbrückungshilfe III

OVG NRW bestätigt Rechtmäßigkeit der Corona-Überbrückungshilfe III

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Wirtschaftliche Entscheidungen in Nordrhein-Westfalen

Münster () – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Corona-Förderprogramm „Überbrückungshilfe III NRW“ im Einklang mit dem europäischen Beihilfenrecht stand. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Es wies damit die Berufung einer Fitnessstudio-Betreiberin aus dem Raum Aachen ab, die eine weitere Förderung in siebenstelliger Höhe für Hygienemaßnahmen begehrt hatte.

Der 4. Senat des OVG begründete das Urteil damit, dass die Klägerin nach der ständigen Förderpraxis des Landes keinen Anspruch auf eine zusätzliche Überbrückungshilfe habe. Die Bezirksregierung Köln habe die Ablehnung bestimmter Fixkostenpositionen im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung und in Übereinstimmung mit der Förderrichtlinie sowie der befristeten „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ der EU getroffen.

Diese Regelung sei zum 30. Juni 2022 ausgelaufen, sodass eine Bewilligung danach nicht mehr möglich gewesen sei.

Das Gericht betonte, dass das Land mit dem Programm, das zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen während der Pandemie diente, die unionsrechtlichen Vorgaben im Grundsatz eingehalten habe. Die Konkretisierung förderfähiger Fixkosten über eine Verwaltungsvorschrift stehe im Einklang mit dem europäischen Rechtsrahmen.

Gegen das Urteil kann die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Köln, Bundesverwaltungsgericht, EU

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum oder der Zeitraum des beschriebenen Ereignisses ist: 30. Juni 2022.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Münster, Aachen, Köln, Nordrhein-Westfalen

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das Corona-Förderprogramm "Überbrückungshilfe III NRW" rechtmäßig war, und wies die Klage einer Fitnessstudio-Betreiberin auf zusätzliche Fördermittel für Hygienemaßnahmen zurück, da diese nicht im Einklang mit den geltenden Förderrichtlinien stand.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen
  • Klage einer Fitnessstudio-Betreiberin aus Aachen
  • Antrag auf zusätzliche Förderung für Hygienemaßnahmen
  • Ablehnung durch die Bezirksregierung Köln
  • Bezug auf europäisches Beihilfenrecht
  • Geltende Förderrichtlinie und Ermessensentscheidungen
  • Auslauf der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 am 30. Juni 2022
  • Programm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen während der Pandemie

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Politik hat offenbar keine spezifische Reaktion gezeigt.
Öffentlichkeit wurde nicht erwähnt.
Medien haben den Gerichtsbeschluss reportiert.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ablehnung der Berufung der Klägerin
  • Kein Anspruch auf zusätzliche Überbrückungshilfe
  • Ablehnung bestimmter Fixkostenpositionen durch die Bezirksregierung
  • Unmöglichkeit einer Bewilligung nach dem 30. Juni 2022
  • Einhaltung unionsrechtlicher Vorgaben durch das Land
  • Möglichkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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