Cuxhavener mit über drei Promille am Steuer erwischt

Cuxhavener mit über drei Promille am Steuer erwischt

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Gesellschaft: Alkohol am Steuer in Cuxhaven

Cuxhaven () – Ein 56-jähriger Autofahrer ist in Cuxhaven mit mehr als 3,0 Promille Alkohol im Blut aufgefallen. Das teilte die Polizeiinspektion Cuxhaven mit.

Die Beamten wurden in der Nacht zu Sonntag gegen 3:20 Uhr in der Beethovenallee auf das Fahrzeug aufmerksam, weil es auffällig fuhr.

Bei der Kontrolle des grünen Mercedes nahmen die Polizisten bei dem Fahrer starken Alkoholgeruch wahr. Ein freiwilliger Atemtest ergab dann den extrem hohen Promillewert von über 3,0.

Gegen den Mann aus Cuxhaven wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizistin hinter Absperrband (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Polizeiinspektion Cuxhaven, dts Nachrichtenagentur

Wann ist das Ereignis passiert?

Der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist "in der Nacht zu Sonntag gegen 3:20 Uhr".

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Cuxhaven, Beethovenallee

Worum geht es in einem Satz?

Ein 56-jähriger Autofahrer in Cuxhaven wurde mit über 3,0 Promille Alkohol im Blut angehalten, nachdem sein auffälliges Fahrverhalten die Polizei aufmerksam machte, und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt sowie ein Strafverfahren eingeleitet.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Autofahrer mit 3,0 Promille Alkohol im Blut
  • Auffälliges Fahrverhalten des Fahrzeugs
  • Kontrolle durch Polizei in Beethovenallee
  • Wahrnehmung von starkem Alkoholgeruch
  • Durchführung eines freiwilligen Atemtests
  • Ergebnis des Atemtests über 3,0 Promille

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einleitendes Strafverfahren gegen den Autofahrer
  • Entnahme einer Blutprobe
  • Untersagung der Weiterfahrt mit dem Fahrzeug

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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