Durchgefallen – zunächst einmal ist dies ein Urteil, das jedem, der eine Prüfung absolviert hat, den sprichwörtlichen Boden unter den Füßen wegzieht. Vor allem bei staatlichen Prüfungen, wie beispielsweise an einer Hochschule, Universität oder vor der IHK, sind schlechte Noten mehr als nur unangenehm. Ein Nichtbestehen ist der zukünftigen Karriere nicht gerade förderlich, allerdings gibt es die Möglichkeit, sich gegen ein schlechtes Ergebnis zu wehren. Der erste Schritt ist dabei immer der Widerspruch. Falls dieser aber abgelehnt wird, dann gibt es noch den rechtlichen Weg, der jedoch sehr gut überlegt werden sollte.
Alles ist anfechtbar
Jede Prüfung in Deutschland, die entweder vom Staat oder von einer anderen Institution mit einem staatlichen Lehrauftrag abgenommen wird, ist grundsätzlich anfechtbar.
Zu diesen Prüfungen gehören unter anderem:
- Prüfungen für angehende Steuerberater.
- Abschlussprüfungen an Fachhochschulen und Hochschulen.
- Meister- und Gesellenprüfungen.
- Abschlussprüfungen für Kaufleute.
- Staatliche Abschlussprüfungen in den sozialen Berufen.
Dazu kommen noch Klausuren, die notwendig sind, um für eine abschließende Arbeit zugelassen zu werden. Wer das Ergebnis einer dieser Prüfungen als ungerecht oder als ungerechtfertigt empfindet, kann es anfechten. Dazu muss allerdings der Beweis erbracht werden, dass etwa eine Antwort nicht richtig bewertet wurde. Wie es um die Gewichtung dieser Antwort aussieht und wie viele Punkte sie letztendlich wert ist, liegt jedoch stets im Ermessen des jeweiligen Prüfers.
Widerspruch einlegen, aber richtig
Sind die Ergebnisse einer Prüfung nicht wie erhofft ausgefallen, dann hat jeder das Recht, das Ergebnis anzufechten. Ist dies der Fall, dann bekommt man in der Regel mit dem Prüfungsbescheid auch eine Rechtsbehelfsbelehrung. Wichtig ist, diese Belehrung sehr genau zu lesen. Darin wird erklärt, ob und wie ein Anwalt für Prüfungsrecht Widerspruch einlegen kann. Es gibt drei wichtige Punkte, die bei jeder Anfechtung von Bedeutung sind:
1. Die Fristen beachten
Wird ein Prüfungsergebnis angefochten, dann ist es wichtig, die Fristen einzuhalten. In den meisten Fällen besteht ein Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats nach dem Bescheid. Wie die Frist genau aussieht, kann man auch aus der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen. Gibt es keine Belehrung, dann beläuft sich die Frist immer auf ein Jahr.
2. Formgerecht widersprechen
Jeder Widerspruch muss formgerecht sein. Genauer gesagt bedeutet es: In der Mehrzahl aller Fälle in schriftlicher Form muss widersprochen werden. Telefonisch oder per Mail zu widersprechen, ist kaum möglich.
3. Gut begründen
Wird ein Prüfungsergebnis angefochten, dann hat es wenig Zweck, seiner Enttäuschung freien Lauf zu lassen. JederWiderspruch muss nüchtern und ohne Emotionen objektiv erläutert werden. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, muss nachfragen, warum eine Bewertung fehlerhaft war.
Wichtig für die Karriere
Lohnt es sich überhaupt, das Ergebnis einer Prüfung anzufechten? In Hinblick auf den späteren beruflichen Werdegang lohnt es sich definitiv. So ist beispielsweise für angehende Juristen eine gute Note von enormer Bedeutung. Die Gesamtnote von beiden Staatsexamen muss stimmen, wenn es mit der Karriere wie geplant klappen soll. Wird eine richtige Antwort falsch bewertet, dann liegt ein Bewertungsfehler vor und ein Widerspruch wird erfolgreich sein. Das Gleiche gilt auch, wenn ein Prüfer zu Unrecht die so genannte Malus-Regel anwendet, die dazu führt, dass bei einem Multiple-Choice-Test für eine nicht richtige Antwort Punkte abgezogen werden. Wird die Zeit knapp und die Prüfung nicht von zwei unabhängigen Prüfern abgenommen, dann liegt ebenfalls ein Fehler vor, der gut nachgewiesen werden kann.
Protokolle anfertigen
Soll ein Einspruch Erfolg haben, dann muss derjenige, der die Prüfungsergebnisse anfechten möchte, das Ganze mit entsprechenden Protokollen belegen können. Gedächtnisprotokolle, oder noch besser offizielle Protokolle, sind hier eine große Hilfe. Geht es um die Abschlussarbeit, dann ist es sehr wichtig, alle relevanten Unterlagen aufzubewahren. Wird einem Studenten beispielsweise vorgeworfen, er habe plagiiert, dann kann ein Notizblatt als Beweis dienen, dass der Vorwurf nicht gerechtfertigt ist. Demzufolge ist es immer eine gute Idee, Notizen aller Art aufzubewahren, bis das Ergebnis der Prüfung vorliegt.
Was geschieht nach einem Widerspruch?
Wird einer Prüfung widersprochen, dann kann der Prüfer seine Beurteilung zunächst einmal überdenken. Wenn er das Ergebnis nicht ändert, wird der komplette Sachverhalt vor einem Prüfungsamt verhandelt. Liegt tatsächlich ein Fehler vor, dann wird dieser Fehler korrigiert und die Note noch einmal berechnet. Besteht hingegen der Verdacht, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, so ist es ein Fall für den Prüfungsausschuss. In diesem Fall wird die Prüfung wiederholt und der Ausschuss muss einen neuen Termin festlegen. Wird ein Widerspruch aber abgelehnt, dann besteht immer noch die Möglichkeit, sich an das zuständige Verwaltungsgericht zu wenden und gegen die Entscheidung zu klagen. Wichtig ist es jedoch, im Vorfeld zu prüfen, wie die Erfolgsaussichten aussehen und sich dazu von einem Anwalt beraten zu lassen.
Ist eine Versicherung sinnvoll?
Versicherungen gibt es viele, aber nicht alle sind wirklich angebracht. Eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, ist allerdings eine gute Idee. Wer sich damit absichern möchte, sollte aber unbedingt darauf achten, dass auch Fälle übernommen werden, die einen verwaltungsrechtlichen Hintergrund haben. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in den meisten Fällen die Kosten für einen Anwalt und auch die Kosten, die bei einem Verfahren vor Gericht anfallen. Wichtig ist es, die Versicherung vor dem Beginn des Studiums oder der Ausbildung abzuschließen. Beachten sollte man dabei, dass die Mehrzahl der Anbieter eine Wartezeit hat, die bis zu drei Monaten dauern kann. Erst wenn diese Wartezeit abgelaufen ist, kommt die Versicherung für die Kosten auf. Sofortige oder noch rückwirkende Leistungen bieten hingegen nur wenige Versicherer an.
Fazit
Wer ins Studium oder in eine Ausbildung startet, sollte in jeder Hinsicht gut vorbereitet sein. So etwas gilt vor allem für zukünftige Prüfungen, die absolviert werden müssen. Neben einer guten Vorbereitung ist es zudem sinnvoll, über den Ernstfall nachzudenken, wenn die Prüfung nicht bestanden wird. Welche Möglichkeiten gibt es, das Ergebnis einer Prüfung anzufechten? Wann ist so etwas sinnvoll und wann ist es besser, das Urteil der Prüfer zu akzeptieren? Welche rechtlichen Mittel haben diejenigen, die geprüft werden? Sie können nicht nur gegen die Ergebnisse einer Prüfung Einspruch erheben, auch bei einzelnen Noten ist das möglich. Hier muss allerdings ein konkreter Fehler bei der Bewertung vorliegen. Derjenige, der geprüft wird, muss zudem immer objektiv begründen können, warum seine Antwort richtig ist. Fakt ist: Der Weg durch die Instanzen kann außerordentlich teuer werden, deshalb ist es besser, über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken.
Bild: @ depositphotos.com / NewAfrica
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