Fast 1.000 Sachsen-Anhalter wechseln Geschlechtseintrag

Fast 1.000 Sachsen-Anhalter wechseln Geschlechtseintrag

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Gesellschaftliche Veränderungen in Sachsen-Anhalt

Magdeburg () – In Sachsen-Anhalt haben seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes 976 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ unter Berufung auf die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion.

Die Möglichkeit, die nach der Geburt eingetragene Festlegung „männlich“ oder „weiblich“ ohne aufwendige Begutachtung ändern zu lassen, gibt es seit November 2024.

In sehr wenigen Fällen haben Personen nach einer Änderung des Eintrags einen weiteren Wechsel vorgenommen. Laut Landesregierung gab es vier solcher Fälle.

Ob die Betreffenden zum ursprünglichen Eintrag zurückgekehrt sind oder sich für die ebenfalls möglichen Varianten „divers“ oder „ohne Eintrag“ entschieden haben, wurde nicht erfasst. Rechtlich ist eine Änderung nach einer Wartefrist von einem Jahr möglich.

Die neue Regelung wurde fast ausschließlich von Erwachsenen genutzt.

Die konkrete Zahl der Minderjährigen stuft die Landesregierung als Verschlusssache ein, weil sie so niedrig sei, dass bei einer Aufschlüsselung nach Landkreisen Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich seien. Dem AfD-Abgeordneten Gordon Köhler zufolge, der die nichtöffentlichen Zahlen eingesehen hat, sind von den 976 Personen mit Änderung des Eintrags rund 40 minderjährig.

Bei ihnen gehe es überwiegend um einen Wechsel weiblich zu männlich, so Köhler.

Der Fachverband der Standesbeamten zieht eine überwiegend positive Bilanz der Reform. „Wir hätten nicht mit einer so großen Nachfrage gerechnet. Nach unserem Eindruck meinen es die Antragsteller ernst und sind sehr dankbar für die unbürokratische Lösung“, sagte Landesvorsitzende Sigrun Quente.

Ihren Angaben zufolge ist aktuell nur ein einziger Fall bekannt, der auf einen Missbrauch hindeutet.

Der Fachverband der Standesbeamten hält eine Ergänzung des Gesetzes für erwägenswert. „Man könnte sagen: Wer für eine Straftat verurteilt wird, während er als Mann registriert war, kann den Eintrag erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren ändern“, schlug Quente vor.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: „Crazy-Wall“ bei einer Befragung (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen sind:

Gordon Köhler, Sigrun Quente

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

AfD, Mitteldeutsche Zeitung, Landesregierung, Fachverband der Standesbeamten, Sigrun Quente, Gordon Köhler

Wann ist das Ereignis passiert?

November 2024

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Sachsen-Anhalt, Magdeburg.

Worum geht es in einem Satz?

In Sachsen-Anhalt haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes 976 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert, überwiegend Erwachsene, während lediglich vier Personen rückgängig machten, wobei die genaue Zahl minderjähriger Antragsteller als vertraulich gilt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes
  • Möglichkeit der Änderung des Geschlechtseintrags ohne Begutachtung
  • Große Nachfrage nach Änderungen
  • Überwiegend positive Rückmeldungen von Standesbeamten
  • Anstieg der Anträge durch Erwachsene
  • Niedrige Anzahl minderjähriger Anträge
  • Bericht der Landesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • 976 Personen haben Geschlechtseintrag geändert seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes
  • Änderung ohne aufwendige Begutachtung seit November 2024 möglich
  • Vier Personen wechselten nach Änderung erneut den Eintrag
  • Minderjährige Zahl als Verschlusssache eingestuft
  • Rund 40 minderjährig unter den Änderern, überwiegend Wechsel von weiblich zu männlich
  • Fachverband der Standesbeamten zieht positive Bilanz, hoher Nachfrage
  • Aktuell nur ein Missbrauchsfall bekannt
  • Vorschlag zur Gesetzesänderung von Fachverband, Wartezeit bei Straftaten

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • 976 Menschen haben ihren Geschlechtseintrag geändert
  • Mögliches Wechselrecht nach einem Jahr
  • Sehr wenige Rückkehr zu ursprünglichem Eintrag
  • Überwiegend positive Bilanz von Fachverband der Standesbeamten
  • Große Nachfrage unerwartet
  • Dankbarkeit der Antragsteller für unbürokratische Lösung
  • Ein Fall von möglichem Missbrauch bekannt
  • Vorschlag für Ergänzung des Gesetzes zur Wartezeit bei Straftaten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Fachverbands der Standesbeamten zitiert, die eine überwiegend positive Bilanz der Reform zieht und die hohe Nachfrage erwähnt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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