Cyberattacken: Neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden geplant

Politik: Bundesregierung plant wirksame Cyberabwehr in Deutschland

Berlin () – Die Bundesregierung will die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberattacken deutlich ausweiten und nimmt dabei auch Angreifer aus dem Ausland ins Visier. Das geht aus dem Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit hervor, über den der „Spiegel“ berichtet. Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen Angriffe künftig nicht nur erkennen, sondern auch technisch eingreifen können, indem sie Datenverkehr umleiten oder blockieren, Systeme stilllegen und in schweren Fällen Daten löschen oder verändern.

Dazu soll das Bundespolizeigesetz um einen neuen Paragrafen ergänzt werden, der der Behörde „besondere Abwehrmaßnahmen“ im Kampf gegen Hacker erlaubt. Der neue Eingriffskatalog erlaubt es nicht nur, den Betrieb von IT-Systemen zu untersagen oder Datenverkehr umzuleiten. Wenn die öffentliche Sicherheit, sensible Einrichtungen, wichtige IT-Systeme oder Leib und Leben von gefährdet sind, sollen Daten auch gelöscht oder verändert werden dürfen, ohne dass Betroffene davon erfahren. Nötig ist dafür eine richterliche Anordnung. Bei akuter Gefahr kann diese auch bis zu drei Tage im Nachhinein eingeholt werden.

Das Bundeskriminalamt soll nach den Plänen des Innenministeriums unter Leitung von (CSU) vergleichbare Befugnisse erhalten und darüber hinaus die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden bei der Cyberabwehr koordinieren. Außerdem soll das BKA eine Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr bei Cyberangriffen mit außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung bekommen. Bislang war der Behörde ein aktives Eingreifen nur erlaubt, wenn es um die Abwehr von internationalem Terrorismus ging. In allen anderen Fällen war sie auf die Strafverfolgung beschränkt. BKA-Präsident Holger Münch hatte diese Einschränkung als „nicht mehr zeitgemäß“ kritisiert.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll laut dem Gesetzentwurf deutlich mehr Befugnisse zum Sammeln, Speichern und Analysieren von Daten erhalten. Dazu gehört die Suche nach Aktivitäten, die der Vorbereitung eines Angriffs dienen können. Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzerne sollen verpflichtet werden, auf Anordnung sicherheitsrelevante technische Informationen zu liefern und Anordnungen der Sicherheitsbehörden zu befolgen. Zuwiderhandlungen sollen mit Buß bis zu einer Höhe von 20 Millionen geahndet werden.

Eckpunkte für den nun vorliegenden Gesetzentwurf hatte das Bundeskabinett bereits im vergangenen beschlossen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte Anfang dieses Jahres, der zunehmenden Cybergefahr künftig offensiver begegnen zu wollen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundespolizei (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesregierung, Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Alexander Dobrindt (CSU), Bundeskabinett.

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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

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Die Bundesregierung plant, die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden erheblich zu erweitern, um Cyberattacken besser abwehren zu können, einschließlich der Möglichkeit, in akuten Bedrohungen Daten zu löschen oder zu verändern, während Telekommunikationsunternehmen zur Zusammenarbeit verpflichtet werden sollen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Zunehmende Cyberbedrohungen
  • Dringlichkeit zum Schutz sensibler Einrichtungen und IT-Systeme
  • Notwendigkeit einer verbesserten Abwehrstrategie gegen Hacker
  • Anlass durch technische Entwicklungen und Cyberangriffe
  • Kritik an bestehenden rechtlichen Einschränkungen für Sicherheitsbehörden
  • Forderung nach besseren Befugnissen für Sicherheitsbehörden
  • Geplante Offensive im Umgang mit Cyberangriffen durch die Bundesregierung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundesregierung plant Ausweitung der Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden zur Abwehr von Cyberattacken
  • Bundespolizei, BKA, BSI sollen künftig auch technisch eingreifen können
  • Ein neuer Paragraf im Bundespolizeigesetz erlaubt besondere Abwehrmaßnahmen gegen Hacker
  • Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dürfen Daten ohne Wissen der Betroffenen gelöscht oder verändert werden
  • Bundeskriminalamt erhält vergleichbare Befugnisse und koordiniert Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden
  • BKA-Präsident kritisiert bisherige Einschränkungen als nicht zeitgemäß
  • BSI soll mehr Rechte zum Sammeln und Analysieren von Daten bekommen
  • Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzerne müssen sicherheitsrelevante Informationen bereitstellen
  • Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen der Sicherheitsbehörden können mit hohen Bußgeldern geahndet werden
  • Eckpunkte für Gesetzentwurf wurden bereits im Vorjahr beschlossen
  • Innenminister kündigt offensivere Bekämpfung der Cybergefahr an

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ausweitung der Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden
  • Möglichkeit der technischen Intervention bei Cyberangriffen
  • Umleitung oder Blockierung von Datenverkehr
  • Stilllegung von Systemen
  • Löschung oder Veränderung von Daten ohne Benachrichtigung der Betroffenen
  • Richterliche Anordnung für Eingriffe erforderlich
  • BKA erhält erweiterte Befugnisse zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden
  • Zuständigkeit des BKA für Cyberangriffe mit außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung
  • BSI erhält mehr Befugnisse zum Sammeln und Analysieren von Daten
  • Verpflichtung für Telekommunikationsunternehmen zur Bereitstellung sicherheitsrelevanter Informationen
  • Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bei Zuwiderhandlungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von BKA-Präsident Holger Münch zitiert, der die bisherigen Einschränkungen als "nicht mehr zeitgemäß" kritisiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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