Staatsgerichtshof prüft Familienzuschlag für Teilzeit-Beamte

Gesellschaft: Familienzuschlag für Teilzeitbeamte in Niedersachsen

Stade () – Der Niedersächsische Staatsgerichtshof muss über die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung zur Kürzung des Familienzuschlags für teilzeitbeschäftigte Beamte entscheiden. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Das Verwaltungsgericht Stade hat die entsprechende Vorschrift aus dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz zur Prüfung vorgelegt, weil es einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz sieht.

Konkret geht es um den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags, der bei Teilzeitbeschäftigung im Verhältnis zur Arbeitszeit gekürzt wird. Eine Ausnahme galt bis Ende 2023, wenn beide im öffentlichen Dienst beschäftigten Elternteile zusammen mindestens die regelmäßige Vollzeit-Arbeitszeit erreichten.

Das Verwaltungsgericht hält die Regelung für verfassungswidrig, da Elternpaare, die diese Schwelle nicht erreichen, überproportional benachteiligt würden.

Anlass ist der Fall einer Lehrerin aus Stade, die von April bis Juni 2020 mit 25,53 Prozent in Teilzeit arbeitete, während ihr Ehemann auf 68,09 Prozent kam. Da die gemeinsame Arbeitszeit von 93,62 Prozent unter der Vollzeitmarke lag, erhielt sie den Zuschlag für ihre vier nur anteilig.

Der Staatsgerichtshof hat das Verfahren am 2. Februar aufgenommen und die Landesregierung sowie den Landtag um Stellungnahme gebeten.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.

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Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Verwaltungsgericht Stade, Landesregierung, Landtag

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Das Datum, an dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist der 2. Februar.

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Stade

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Der Niedersächsische Staatsgerichtshof muss über die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung zur Kürzung des Familienzuschlags für teilzeitbeschäftigte Beamte entscheiden, da diese Regelung offenbar gegen den Gleichheitssatz verstößt und Elternpaare unverhältnismäßig benachteiligt.

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Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird erwähnt, dass der Staatsgerichtshof die Landesregierung sowie den Landtag um Stellungnahme gebeten hat.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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