Mietrecht und Wohnungslosigkeit in Berlin
Berlin () – Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) erwartet von den geplanten Änderungen im Mietrecht einen besseren Schutz vor Wohnungslosigkeit.
„Der Gesetzgeber sorgt mit der geplanten Änderung für Klarheit, dass die Befriedigung von Mietschulden beide Kündigungsarten, die außerordentliche und die hilfsweise ordentliche Kündigung, erfasst“, sagte Geschäftsführerin Sabine Bösing dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Nur so können unnötige Kündigungen und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden und präventiv vor Wohnungslosigkeit geschützt werden.“
Sie bezog sich damit auf die geplanten Änderungen zur sogenannten Schonfristregelung. Mieter, die wegen Mietrückständen eine ordentliche Kündigung erhalten, sollen diese einmalig abwenden können, wenn sie die Miete innerhalb einer bestimmten Frist zahlen. Es könne nicht sein, dass Mieter, die ihre Schulden beglichen haben, „mit der Unsicherheit leben müssen, ob ihr Mietverhältnis tatsächlich fortbesteht“, sagte Bösing.
Die BAGW-Geschäftsführerin widersprach damit dem Präsidenten des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, der zuvor erklärt hatte, dass die Ausweitung der Schonfrist auf ordentliche Kündigungen „keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit“ bringe.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Sabine Bösing, Kai Warnecke
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW), Redaktionsnetzwerk Deutschland, Eigentümerverband Haus & Grund
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe erwartet durch die geplanten Mietrechtsänderungen einen besseren Schutz vor Wohnungslosigkeit, da Mieter bei Mietrückständen die Möglichkeit erhalten sollen, ordentliche Kündigungen durch zügige Zahlung abzuwenden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Geplante Änderungen im Mietrecht
- Mietschulden von Mietern
- Unsicherheit über Fortbestand des Mietverhältnisses
- Notwendigkeit zur Prävention von Wohnungslosigkeit
- Diskussion zwischen BAGW und Eigentümerverband
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- BAGW erwartet von geplanten Mietrechtsänderungen besseren Schutz vor Wohnungslosigkeit
- Gesetzgeber sorgt für Klarheit bei Mietschulden und Kündigungen
- Ziel: Vermeidung unnötiger Kündigungen und gerichtlicher Auseinandersetzungen
- Geplante Änderungen zur Schonfristregelung für Mieter mit Mietrückständen
- Mieter können ordentliche Kündigung einmalig abwenden, wenn Mietzahlung innerhalb einer Frist erfolgt
- BAGW-Geschäftsführerin kritisiert Unsicherheit für Mieter nach Begleichung von Schulden
- Widerspruch zur Aussage des Präsidenten des Eigentümerverbands, der keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit sieht
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Besserer Schutz vor Wohnungslosigkeit
- Vermeidung unnötiger Kündigungen
- Reduzierung gerichtlicher Auseinandersetzungen
- Präventiver Schutz für Mieter
- Klarheit über die Befriedigung von Mietschulden
- Sicherheit für Mieter nach Begleichung von Schulden
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, Sabine Bösing, äußert sich positiv zu den geplanten Änderungen im Mietrecht und hebt die Bedeutung der Klarheit bei Mietschulden hervor, um Wohnungslosigkeit zu verhindern.
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