Grüne klagen gegen neue Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten

Politik in Berlin: Klage gegen Asylgesetz

Berlin () – Die -Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die jüngst eingeführte gesetzliche Befugnis für die , künftig per Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaaten zu benennen.

In der sogenannten Organklage vertritt die Grünenfraktion die Auffassung, dass das Grundgesetz „eine solche Entscheidung allein dem und dem Bundesrat zuweist“. Über die 62 Seiten umfassende Klageschrift berichtet der „Spiegel“, sie ging nach Angaben der Grünen bereits in ein.

Das Kabinett hatte erst diese Woche per Rechtsverordnung beschlossen, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Die neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Asylanträge aus diesen Ländern können demnach schneller abgelehnt werden. „Sichere Herkunftsländer“ bezeichnet Staaten, in denen nach Einschätzung des Gesetzgebers grundsätzlich keine staatliche Verfolgung drohe und in denen die Menschenrechte im Wesentlichen gewahrt würden.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, erklärte am Dienstag dem „Spiegel“, man werde diese „grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages“ nicht hinnehmen. In einer Zeit, in der autoritäre Regierungen sich damit brüsteten, zu handeln, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten, „sollten wir den Rechtsstaat mit voller Überzeugung leben, statt ihn zu umgehen“.

Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen sagte dem „Spiegel“, die Konsequenzen der Änderung des Asylgesetzes durch die Regierungsfraktionen lägen auf der Hand. Innenminister (CSU) wolle Marokko, Tunesien und Algerien trotz der Verfolgung politischer Oppositioneller, von Journalisten und queerer Personen zu sicheren Herkunftsstaaten erklären, und das ohne parlamentarische Debatte.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Flüchtlingslager (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Irene Mihalic, Till Steffen, Alexander Dobrindt

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Die Grünen-Bundestagsfraktion, Bundesverfassungsgericht, Bundestag, Bundesrat, Kabinett, Asylanträge, sicherer Herkunftsstaaten, Irene Mihalic, Till Steffen, Alexander Dobrindt, CSU, Marokko, Tunesien, Algerien.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

- Berlin
- Karlsruhe
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Georgien
- Ghana
- Kosovo
- Moldau
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Senegal
- Serbien
- Marokko
- Tunesien
- Algerien

Worum geht es in einem Satz?

Die Grünen-Bundestagsfraktion klagt gegen die gesetzliche Befugnis der Bundesregierung, sicher Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung festzulegen, und argumentiert, dass dies allein dem Bundestag und Bundesrat zustehe.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einführung einer gesetzlichen Befugnis für die Bundesregierung zur Benennung sicherer Herkunftsstaaten
  • Klage der Grünen-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht
  • Auffassung der Grünen: Entscheidung dem Bundestag und Bundesrat vorbehalten
  • Beschluss des Kabinetts zur Einstufung mehrerer Länder als sichere Herkunftsstaaten
  • Entscheidung basiert auf der Annahme, dass in diesen Ländern keine Verfolgung droht
  • Kritik an potenzieller Umgehung des Rechtsstaats
  • Positionierung gegen die "Selbstverzwergung des Bundestages"

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Grüne klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen gesetzliche Befugnis der Bundesregierung
  • Organklage betont, dass Entscheidung über sichere Herkunftsstaaten dem Bundestag und Bundesrat zustehe
  • Neuer Gesetzesentwurf stuft mehrere Länder als sichere Herkunftsstaaten ein
  • Asylanträge aus diesen Ländern werden schneller abgelehnt
  • Kritik an der "Selbstverzwergung des Bundestages" von Grünen-Politikern
  • Warnung vor gefährlichen Folgen der Änderungen des Asylgesetzes
  • Innenminister plant weitere Länder trotz Menschenrechtsverletzungen als sicher einzustufen, ohne parlamentarische Debatte

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
  • Einschätzung der Grünen, dass Entscheidung dem Bundestag und Bundesrat zusteht
  • Neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft
  • Schnellere Ablehnung von Asylanträgen aus bestimmten Ländern
  • Warnung vor der Selbstverzwergung des Bundestages
  • Hinweis auf die Verletzung von Rechtsstaatlichkeit
  • Möglichkeit der Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten trotz Menschenrechtsverletzungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Irene Mihalic, der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, zitiert. Sie äußert, dass man die "grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages" nicht hinnehmen werde und betont die Bedeutung des Rechtsstaats.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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