Gesellschaft: Alkoholisierter Fahrer in Neuhausen
Neuhausen ob Eck () – Die Polizei hat in der Nacht zu Montag einen stark alkoholisierten Fahrer in Neuhausen ob Eck im Landkreis Tuttlingen aus dem Verkehr gezogen. Das teilte das Polizeipräsidium Konstanz am Montag mit.
Gegen 2:00 Uhr war ein Zeuge auf der Strecke zwischen Mahlstetten und Mühlheim auf einen Kastenwagen aufmerksam geworden, der starke Schlangenlinien fuhr.
Eine Streife konnte den Peugeot wenig später in Neuhausen ob Eck stellen. Bei der Kontrolle zeigte der 21-jährige Fahrer deutliche Anzeichen einer Alkoholisierung, ein freiwilliger Atemtest ergab einen Wert von etwa 2,3 Promille.
Der Mann musste eine Blutprobe abgeben und seinen Führerschein herausgeben.
Die Polizei untersagte ihm die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizeiauto mit Blaulicht bei Nacht (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizeipräsidium Konstanz, Polizei
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum oder der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist: In der Nacht zu Montag (genauer Zeitpunkt: gegen 2:00 Uhr).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Neuhausen ob Eck, Landkreis Tuttlingen, Mahlstetten, Mühlheim
Worum geht es in einem Satz?
In Neuhausen ob Eck wurde ein 21-jähriger Fahrer mit 2,3 Promille aus dem Verkehr gezogen, nachdem er in starkem Schlangenlinienfahrverhalten aufgefallen war; ihm wurde der Führerschein entzogen und ein Strafverfahren eingeleitet.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Hinweis eines Zeugen auf auffälliges Fahrverhalten
- Fahrer hatte starke Schlangenlinien gefahren
- Durchführung eines Atemtests ergab hohen Alkoholwert
- Alter des Fahrers (21 Jahre)
- Kontrolle durch die Polizei in der Nacht
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Blutprobe abgeben
- Führerschein herausgeben
- Untersagung der Weiterfahrt
- Einleitung eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Straßenverkehr
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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