Kommunale Rechte bei Immobilienversteigerungen in Berlin
Berlin () – Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) will ein kommunales Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen.
Das Vorkaufsrecht sei „aktuell in der Zwangsversteigerung und bei Insolvenzverfahren nicht anwendbar“, sagte Bernd Düsterdiek, DStGB-Beigeordneter, der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Die Ausweitung von städtebaulichen Vorkaufsrechten auf Zwangsversteigerungen könnte als zusätzliches Instrument gegen Schrott- bzw. Problemimmobilien Wirkung zeigen.“
Zwar diene der aktuelle Ausschluss des Vorverkaufsrechts dem Gläubigerschutz. „Aber auch das Wohl der Allgemeinheit als Voraussetzung für die Ausübung eines Vorkaufsrechts wäre ein besonders schützenswerter Belang“, sagte er.
Es sei „aus kommunaler Sicht notwendig“, dass der Erlass von Modernisierungs-, Instandsetzungs- sowie Rückbaugeboten praxisgerechter gestaltet werde. Hierzu gehörten unter anderem „Vereinfachungen bei den Mängelbeschreibungen, der Ausschluss von Widerspruch und Klage speziell bei Problemimmobilien oder auch der verpflichtende Ausgleich von Wertsteigerungen im Falle des kommunalen Rückbaus einer Problemimmobilie durch den Eigentümer.“
In Bezug auf sogenannte Schrottimmobilien forderte er eine Novelle des Baugesetzbuches. „Leerstehende und langfristig nicht genutzte Problemimmobilien stellen in vielen Kommunen ein Problem dar und führen häufig zu einem Trading-Down-Effekt in den betroffenen Stadtquartieren“, so Düsterdiek. „Auch wird dem Wohnungsmarkt dringend benötigter Wohnraum entzogen.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Deutscher Städte- und Gemeindebund (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Bernd Düsterdiek
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Der beschriebene Ort ist Berlin.
Worum geht es in einem Satz?
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert ein kommunales Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen, um gegen Problemimmobilien vorzugehen und das Wohl der Allgemeinheit zu fördern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Fehlende Anwendbarkeit des Vorkaufsrechts bei Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren
- Problematik von Schrott- und Problemimmobilien in den Städten
- Notwendigkeit, städtebauliche Instrumente zur Verwaltung von Problemimmobilien zu erweitern
- Gläubigerschutz versus Wohl der Allgemeinheit
- Herausforderungen bei Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Rückbaugeboten
- Leerstand und mangelnde Nutzung von Immobilien in vielen Kommunen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert kommunales Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen
- Vorkaufsrecht derzeit nicht anwendbar, was als Problem angesehen wird
- Ausweitung auf Zwangsversteigerungen könnte gegen Schrottimmobilien helfen
- Ausschluss des Vorverkaufsrechts erfolgt zum Gläubigerschutz
- Wohl der Allgemeinheit soll bei Vorkaufsrechten berücksichtigt werden
- Notwendigkeit von praxisgerechtem Erlass von Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Rückbaugeboten
- Forderungen nach Vereinfachungen bei Mängelbeschreibungen und Ausschluss von Widerspruch bei Problemimmobilien
- Notwendigkeit zur Novelle des Baugesetzbuches bezüglich Schrottimmobilien
- Leerstehende und nicht genutzte Problemimmobilien führen zu negativen Effekten im Wohnungsmarkt
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Notwendigkeit einer Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte
- Schutz der Allgemeinheit als wichtiger Aspekt
- Praxisgerechter Erlass von Modernisierungs- und Rückbaugeboten erforderlich
- Vereinfachungen bei Mängelbeschreibungen nötig
- Ausschluss von Widerspruch und Klage bei Problemimmobilien
- Verpflichtender Ausgleich von Wertsteigerungen beim Rückbau
- Notwendigkeit einer Novelle des Baugesetzbuches
- Problematik leerstehender Problemimmobilien
- Trading-Down-Effekt in betroffen Stadtquartieren
- Entzug von dringend benötigtem Wohnraum vom Markt
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bernd Düsterdiek, dem DStGB-Beigeordneten, zitiert. Er äußert sich zur Notwendigkeit eines kommunalen Vorkaufsrechts bei Zwangsversteigerungen und beschreibt dessen potenzielle Auswirkungen auf Problemimmobilien.
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