Gesundheitspolitik in Deutschland: Reformbedarf erkannt
Berlin () – Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung fordert ein zentrales Register, in dem alle berufsrechtlichen Maßnahmen gegen Ärzte zentral erfasst werden.
„Die Zusammenarbeit zwischen den Ärztekammern und den Approbationsbehörden funktioniert nicht“, sagte Stefan Schwartze dem „Spiegel“. Es brauche deshalb ein zentrales Register, das zeige, „ob da Fälle sind oder ob da keine Fälle sind“. Verstöße könnten so schneller erkannt und Patienten besser geschützt werden.
Hintergrund sind Recherchen des „Spiegel“ und des ZDF, wonach weder Ärztekammern noch Approbationsbehörden angemessen auf Fehlverhalten von Ärzten reagiert und Meldungen über auffällig gewordene Mediziner ignoriert haben sollen.
Schwartze nimmt dabei auch Bezug auf einen Fall aus Baden-Württemberg, über den der „Spiegel“ und das ZDF berichten: Dort hatte ein Arzt einen gravierenden Behandlungsfehler gemacht, der bereits 2021 wegen schwerer fachlicher Mängel seine Approbation in Norwegen verloren hatte.
Die zuständige Approbationsbehörde in Stuttgart wusste von dem Entzug der Zulassung, die norwegischen Behörden hatten vor dem Arzt gewarnt. Weil neben der Sicherheit der Patienten aber auch das Grundrecht der Berufsfreiheit gelte, habe eine Abwägung dazu geführt, dass die deutsche Approbation bestehen geblieben sei, teilte das Regierungspräsidium in Stuttgart mit.
Die Recherchen zeigen grundlegende Defizite im deutschen Kontrollsystem. Ärztekammern und Approbationsbehörden reagierten demnach häufig spät oder gar nicht auf Hinweise. „Ärztekammern tragen eine zentrale Verantwortung für Aufklärung, Schlichtung und Transparenz“, sagte der grüne Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen dem „Spiegel“. Auch wenn die Kammern „keine Approbationen entziehen können, müssen sie Hinweise ernst nehmen. Ärztliche Heilkunst beruht auf Vertrauen – und dieses Vertrauen verpflichtet zu entschlossenem Handeln, bevor weiterer Schaden entsteht“.
Approbationsbehörden aus mehreren Bundesländern haben sich der Forderung von Schwartze angeschlossen. Bei einem Treffen der Gesundheitsministerien Ende Januar soll der Vorschlag diskutiert werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefan Schwartze, Janosch Dahmen
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesregierung, Ärztekammern, Approbationsbehörden, Spiegel, ZDF, Regierungspräsidium Stuttgart, Janosch Dahmen, Gesundheitsministerien
Wann ist das Ereignis passiert?
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Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Baden-Württemberg, Stuttgart
Worum geht es in einem Satz?
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, fordert ein zentrales Register zur Erfassung berufsrechtlicher Maßnahmen gegen Ärzte, um Verstöße schneller zu erkennen und Patienten besser zu schützen, da die aktuelle Zusammenarbeit zwischen Ärztekammern und Approbationsbehörden defizitär ist.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Forderung nach zentralem Register für berufsrechtliche Maßnahmen gegen Ärzte
- Unzureichende Zusammenarbeit zwischen Ärztekammern und Approbationsbehörden
- Berichte über Missmanagement bei der Reaktion auf Ärztemisstände
- Fall eines Arztes mit gravierendem Behandlungsfehler und vorherigem Approbationsentzug in Norwegen
- Mangelhafte Reaktion der Approbationsbehörde in Stuttgart auf zuvor vorliegende Warnungen
- Grundrecht der Berufsfreiheit und daraus resultierende Abwägung der Approbationsbehörde
- Grundlegende Defizite im deutschen Kontrollsystem für Ärzte
- Verspätete oder fehlende Reaktionen auf Hinweise durch Ärztekammern und Approbationsbehörden
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Patientenbeauftragter fordert zentrales Register für berufsrechtliche Maßnahmen gegen Ärzte
- Stefan Schwartze kritisiert mangelhafte Zusammenarbeit zwischen Ärztekammern und Approbationsbehörden
- Hintergrund sind Recherchen über Ignorieren von Fehlverhalten durch diese Institutionen
- Fall in Baden-Württemberg als Beispiel für gravierende Defizite im Kontrollsystem
- Regierungspräsidium verteidigt Fortbestand der Approbation trotz Warnungen
- Janosch Dahmen (Grüne) fordert ernsthaftes Handeln der Ärztekammern
- Approbationsbehörden mehrerer Bundesländer unterstützen Schwartzes Forderung
- Vorschlag soll bei Treffen der Gesundheitsministerien diskutiert werden
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Forderung nach zentralem Register für berufsrechtliche Maßnahmen gegen Ärzte
- Schnellere Erkennung von Verstößen
- Besserer Schutz der Patienten
- Grundlegende Defizite im deutschen Kontrollsystem
- Späte oder keine Reaktionen auf Hinweise durch Ärztekammern und Approbationsbehörden
- Zentrale Verantwortung der Ärztekammern für Aufklärung, Schlichtung und Transparenz
- Erforderliches entschlossenes Handeln zur Vermeidung weiteren Schadens
- Diskussion des Vorschlags bei Treffen der Gesundheitsministerien
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Stefan Schwartze, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, fordert ein zentrales Register für berufsrechtliche Maßnahmen gegen Ärzte und äußert, dass die Zusammenarbeit zwischen den Ärztekammern und Approbationsbehörden nicht funktioniert.
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