Einbrecher stiehlt Schmuck aus Doppelhaushälfte in Freiberg am Neckar

Einbruch in Freiberg am Neckar

am Neckar () – In Freiberg am Neckar ist in eine Doppelhaushälfte eingebrochen worden. Das teilte das Polizeipräsidium Ludwigsburg mit.

Der Täter habe am Freitag zwischen 18:40 Uhr und 19:15 Uhr die Terrassentür einer Doppelhaushälfte im Ortsteil Geisingen aufgehebelt und sei so ins Gebäude gelangt.

Dort entwendete er aus einer Kommode im Schlafzimmer .

Die Höhe des Sachschadens und der Wert des gestohlenen Schmucks sind laut noch nicht genau bezifferbar. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.

4,5/5 (21 Bewertungen)

Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Bist du ein guter Leser? 👍

Welcher Begriff kam im Artikel vor?




Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeistreife im Einsatz

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Polizeipräsidium Ludwigsburg, Kriminalpolizei

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Freitag zwischen 18:40 Uhr und 19:15 Uhr statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Freiberg am Neckar, Ortsteil Geisingen

Worum geht es in einem Satz?

In Freiberg am Neckar brach ein unbekannter Täter in eine Doppelhaushälfte ein, indem er die Terrassentür aufhebelte und Schmuck aus dem Schlafzimmer entwendete; die Ermittlungen wurden von der Kriminalpolizei übernommen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einbruch in eine Doppelhaushälfte
  • Tatzeit zwischen 18:40 Uhr und 19:15 Uhr
  • Aufhebeln der Terrassentür
  • Zugang zum Gebäude
  • Entwendung von Schmuck aus einer Kommode im Schlafzimmer

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ermittlungen durch die Kriminalpolizei
  • Unbekannte Höhe des Sachschadens
  • Unbekannter Wert des gestohlenen Schmucks

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert