Gesellschaftliche Regelungen zu Silvesterfeuerwerk in Rostock
Rostock () – In Rostock dürfen Böller und andere pyrotechnische Gegenstände mit reiner Knallwirkung an Silvester nur in einem festgelegten Zeitraum gezündet werden. Das hat das zuständige Stadtamt mitgeteilt.
Erlaubt ist das Abbrennen dieser Kategorie-F2-Artikel lediglich von 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar.
Zudem gelten strenge Abstandsregeln. So muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu Reetdachhäusern, Tankstellen und Tankanlagen eingehalten werden.
Gesetzlich verboten ist das Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und Stallungen. Ausdrücklich untersagt sind außerdem das illegale Schießen mit umgebauten Waffen sowie das Herstellen oder Verändern von Feuerwerkskörpern.
Die Behörden raten, nur in Deutschland geprüfte Feuerwerksartikel mit CE-Zeichen und deutscher Gebrauchsanleitung zu kaufen.
Nicht funktionierende Artikel sollen nicht erneut angezündet werden. Die Feuerwehr ist im Brandfall unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.
Die detaillierte Allgemeinverfügung ist seit dem 10. Dezember online einsehbar.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Feuerwerksverkauf (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Stadtamt, Feuerwehr.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand im Zeitraum vom 31. Dezember 2023, 16:00 Uhr bis 1. Januar 2024, 06:00 Uhr statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Rostock
Worum geht es in einem Satz?
In Rostock dürfen Böller und pyrotechnische Gegenstände an Silvester nur von 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar gezündet werden, wobei strenge Abstandsregelungen und Verbote gelten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zunahme von Feuerunfällen und Sachschäden an Silvester
- Sicherheitsbedenken der Behörden
- Schutz von Veranstaltungen, Menschen und Tieren
- Vorfälle durch unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerk
- Einhaltung von Abstandsregeln aus Umweltschutzgründen
- Notwendigkeit einer klaren Regelung für den Verkauf und Gebrauch von Pyrotechnik
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Eingeschränkter Zeitraum für das Zünden von Feuerwerkskörpern
- Einhaltung strenger Abstandsregeln
- Mindestabstand zu bestimmten Gebäuden und Anlagen
- Verbot des Zündens in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und Stallungen
- Untersagung des illegalen Schießens mit umgebauten Waffen
- Untersagung der Herstellung oder Veränderung von Feuerwerkskörpern
- Empfehlung zum Kauf geprüfter Produkte mit CE-Zeichen und deutscher Gebrauchsanleitung
- Vorgehen bei nicht funktionierenden Artikeln
- Alarmierung der Feuerwehr im Brandfall
- Online einsehbare Allgemeinverfügung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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