EU will CO2-Vorgaben für Neuwagen auch für 2030 abschwächen

EU-Umweltschutzmaßnahmen und Fahrzeugregulierungen

Brüssel () – Die EU-Kommission plant, die CO2-Reduktionsvorschriften für Neuwagen für das Jahr 2030 abzuschwächen. Das berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf Verhandlungskreise.

Bislang sieht die Regulierung vor, dass die Emissionen neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge bis dahin um 55 Prozent gegenüber 2021 sinken müssen. Nach Angaben von drei mit den Gesprächen vertrauten Industrievertretern steht jedoch fest, dass dieses Ziel künftig nicht mehr strikt jahresscharf gelten soll. Auch die 2025-Ziele wurden nach diesem Prinzip bereits angepasst.

Außerdem sollen Autohersteller künftig stärker davon profitieren, wenn sie erschwingliche Elektroautos auf den Markt bringen. Bei der Anrechnung auf ihre Klimaziele sollen sie sogenannte „Supercredits“ erhalten, heißt es in Brüssel. Damit muss der CO2-Ausstoß zunächst weniger stark reduziert werden. Autobauer würden davon voraussichtlich nicht profitieren, weil sie solche Wagen nicht im Portfolio haben.

Nach 2035 sollen Plug-in-Hybride, die einen Batterieantrieb und einen Verbrennungsmotor haben, sowie Range Extender, bei denen ein kleiner Benzingenerator die Batterie auflädt und die Reichweite erhöht, erlaubt bleiben.

Nach den sogenannten „Flottengrenzwerten“ dürfen alle in der EU zugelassenen Neuwagen eines Herstellers aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Der zulässige CO2-Ausstoß sollte nach den bisherigen Plänen schrittweise auf null Gramm pro Kilometer abgesenkt werden. Der Verkauf neuer Verbrenner wäre somit ab 2035 indirekt verhindert worden. Laut EVP-Chef Manfred (CSU) soll der CO2-Ausstoß nun nicht mehr vollständig, sondern nur noch um 90 Prozent gesenkt werden.

Die Flottengrenzwerte waren Teil des „Fit-for-55“-Pakets, mit dem die EU auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Zuvor war die EU auf dem Weg zu über vier Grad Erderhitzung. Die Aufweichung der Flottengrenzwerte und die kürzlich vereinbarte Verschiebung des CO2-Handels für die Sektoren Gebäude und sind eine Abkehr vom Plan der EU für die Erreichung der Klimaziele. Der Internationale Gerichtshof hatte im Juli klargestellt, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, ihre Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen und dass eine Verletzung dieser Verpflichtungen zu Schadensersatzzahlungen führen kann.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

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Manfred Weber (CSU)

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EU-Kommission, Handelsblatt, Brüssel, Deutsche Autobauer, EVP, Manfred Weber, CSU, Internationale Gerichtshof, EU.

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Die beschriebenen Ereignisse finden in Brüssel statt.

Worum geht es in einem Satz?

Die EU-Kommission plant, die CO2-Reduktionsvorschriften für Neuwagen bis 2030 abzuschwächen, was die bisherigen strengen Emissionsziele und die vollständige Null-Grenze nach 2035 infrage stellt, während Autohersteller durch "Supercredits" für erschwingliche Elektroautos entlastet werden sollen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • EU-Kommission plant Abschwächung der CO2-Reduktionsvorschriften
  • Aktuelle Regulierung: Emissionen neuer Pkw um 55% bis 2030 senken
  • Vorschlag für flexiblere jahresscharfe Ziele
  • Anpassung der 2025-Ziele bereits erfolgt
  • Unterstützung für erschwingliche Elektroautos durch "Supercredits"
  • Deutsche Autobauer profitieren voraussichtlich nicht von neuen Regelungen
  • Plug-in-Hybride und Range Extender nach 2035 zulässig
  • Aktuelle Flottengrenzwerte: 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer
  • Vorgängerpläne: CO2-Ausstoß auf null Gramm pro Kilometer senken
  • Änderungen als Abkehr von EU-Klimazielen im "Fit-for-55"-Paket
  • Internationaler Gerichtshof weist auf völkerrechtliche Verpflichtungen hin

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • EU-Kommission plant Abschwächung der CO2-Reduktionsvorschriften für Neuwagen bis 2030
  • Emissionen neuer Pkw sollen nicht mehr jahresscharf um 55 Prozent sinken müssen
  • Anpassung der Ziele auch für 2025 angedacht
  • Autohersteller profitieren bei erschwinglichen Elektroautos durch "Supercredits"
  • Deutsche Autobauer könnten von neuen Regelungen nicht profitieren
  • Plug-in-Hybride und Range Extender bleiben nach 2035 erlaubt
  • Aktuelle Flottengrenzwerte erlauben 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer
  • Geplante Absenkung des CO2-Ausstoßes auf null wird aufgeweicht
  • Manfred Weber schlägt Reduktion um 90 Prozent statt vollständiger Reduzierung vor
  • Aufweichung der Flottengrenzwerte und Verschiebung des CO2-Handels abweichend von Klimazielen
  • Internationaler Gerichtshof betont völkerrechtliche Verpflichtungen zur Emissionsreduzierung

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Abschwächung der CO2-Reduktionsvorschriften
  • Anpassung der 2025-Ziele
  • Autohersteller profitieren weniger von Klimazielen
  • Deutsche Autobauer sind benachteiligt
  • Erlaubnis für Plug-in-Hybride nach 2035
  • Reduktion des CO2-Ausstoßes nur um 90 Prozent anstatt 100 Prozent
  • Abkehr von geplantem Erreichen der Klimaziele
  • Möglichkeit von Schadensersatzzahlungen für Staaten bei Verletzung der Emissionen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert, nämlich von EVP-Chef Manfred Weber, der erklärt, dass der CO2-Ausstoß nun nicht mehr vollständig, sondern nur noch um 90 Prozent gesenkt werden soll.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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