Gesellschaftliche Auseinandersetzungen in Leipzig
Leipzig () – Das Verwaltungsgericht Leipzig hat eine Klage gegen eine polizeiliche Anordnung am Rande einer Filmvorführung im Richard-Wagner-Hain als unbegründet abgewiesen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Die Klägerin hatte die Feststellung begehrt, dass die Aufforderung „Das Trommeln ist sofort einzustellen“ rechtswidrig gewesen sei.
Anlass waren Vorfälle am Abend des 18. August 2022 während der Vorführung des Films „Ukraine on Fire“. Wegen Handgreiflichkeiten und Störungen waren Polizei und Ordnungsamt zum Veranstaltungsort gerufen worden.
Beim Eintreffen der Beamten gegen 21:25 Uhr befanden sich dort auch laut trommelnde Personen, denen die Polizei das Trommeln aufgrund von Polizeirecht untersagte. Die Klägerin, die anwesend war, zeigte rückwirkend eine Versammlung an.
Das Gericht kam nach drei Verhandlungstagen und der Vernehmung von zwölf Zeugen zu dem Schluss, dass zum Zeitpunkt der polizeilichen Anordnung keine Versammlung der Klägerin vorlag.
Daher sei die Maßnahme zu Recht auf das Polizeirecht gestützt worden. Das Trommelverbot sei wegen Lärmbelästigung und Störung der Filmveranstaltung zulässig gewesen.
Die Urteilsgründe liegen noch nicht schriftlich vor, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel sind keine vollständigen Namen von Personen erwähnt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Verwaltungsgericht Leipzig, Polizei, Ordnungsamt, Klägerin
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 18. August 2022 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattgefunden hat, sind: Leipzig, Richard-Wagner-Hain.
Worum geht es in einem Satz?
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat eine Klage gegen eine polizeiliche Anordnung, die während einer Filmvorführung aufgrund von Störungen und Lärm ergangen war, als unbegründet abgewiesen, da zum Zeitpunkt der Anordnung keine Versammlung vorlag und das Trommelverbot rechtmäßig war.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Filmvorführung "Ukraine on Fire" am 18. August 2022
- Vorfälle mit Handgreiflichkeiten und Störungen
- Polizeieinsatz von Polizei und Ordnungsamt
- Laut trommelnde Personen anwesend
- Polizeiliche Anordnung zur Einstellung des Trommelns
- Klägerin war anwesend und leitete eine Versammlung ein
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Klage abgewiesen
- Polizeiliche Anordnung rechtmäßig
- Trommelverbot zulässig
- Störung der Filmveranstaltung berücksichtigt
- Urteil ist nicht rechtskräftig
- Urteilsgründe nicht schriftlich verfügbar
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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