Uiguren erhalten "im Regelfall" Schutz in Deutschland

Uiguren erhalten "im Regelfall" Schutz in Deutschland

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Migration und Flüchtlinge in Deutschland

Berlin () – Für Uiguren aus China gilt in Deutschland derzeit kein genereller Abschiebestopp.

Der aktuelle Leitsatz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sehe für die Entscheidungspraxis zum Herkunftsland China für Uiguren vor, den Schutz „im Regelfall“ zuzuerkennen, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin auf Anfrage der . „Das bedeutet auch, dass es Ausnahmen geben kann.“

Zuvor hatte der Fall einer Uigurin für Aufsehen gesorgt, die aus Niedersachsen nach China abgeschoben wurde. Einem Bericht des „Spiegel“ zufolge war die 56-jährige Betroffene am 3. November per Linienflug nach Peking gebracht worden. Nach ihrer Ankunft in Peking blieb sie unbehelligt und konnte über Dubai in die Türkei weiterreisen und ist inzwischen in Istanbul. Eigentlich war sie zur Ausreise in die Türkei aufgefordert worden, türkische Ausweisdokumente hatte sie aber nicht.

Das Innenministerium verwies auf dts-Anfrage darauf, dass die Länder für Abschiebungen originär zuständig seien. „Das heißt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trifft eine Entscheidung“, so die Sprecherin. „Die muss in diesem Fall dann so ausgefallen sein, dass kein Schutz zuerkannt wurde, und das Bundesland, in dem die Person dann aufhältig ist, kann die Person dann rückführen in das Herkunftsland.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die im Artikel erwähnten Personen sind:

- Uigurin
- Betroffene

Da keine vollständigen Namen genannt werden, kann ich keine weiteren Namen zurückgeben.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesinnenministerium, Niedersachsen, Spiegel, Türkei, Istanbul, Dubai

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum des genannten Ereignisses ist der 3. November.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Berlin, Niedersachsen, Peking, Dubai, Istanbul.

Worum geht es in einem Satz?

In Deutschland gilt für Uiguren aus China kein genereller Abschiebestopp, da es Ausnahmen geben kann, wie der Fall einer nach China abgeschobenen Uigurin zeigt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Kein genereller Abschiebestopp für Uiguren in Deutschland
  • Aktueller Leitsatz des Bamf sieht "im Regelfall" Schutz vor
  • Fall einer Uigurin, die nach China abgeschoben wurde
  • Uigurin reiste unbehelligt von Peking über Dubai in die Türkei weiter
  • Deutschland als ursächliches Land für Abschiebungen
  • Entscheidung des Bamf hat zu Abschiebung geführt

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Kein genereller Abschiebestopp für Uiguren aus China in Deutschland
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ordnet Schutz "im Regelfall" an, Ausnahmen möglich
  • Fall einer Uigurin aus Niedersachsen sorgt für Aufsehen
  • Uigurin wurde am 3. November nach Peking abgeschoben
  • Nach Ankunft in Peking blieb sie unbehelligt und reiste über Dubai in die Türkei
  • Innenministerium betont, dass Bundesländer für Abschiebungen verantwortlich sind
  • Entscheidung des Bamf führte zur Rückführung ohne Schutzanerkennung

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Keine generelle Abschiebestopp für Uiguren aus China in Deutschland
  • Schutz wird "im Regelfall" gewährt, jedoch gibt es Ausnahmen
  • Möglichkeit der Abschiebung trotz laufendem Schutzverfahren
  • Länder sind zuständig für Abschiebungen
  • Individuelle Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
  • Rückführung in das Herkunftsland bei Verweigerung von Schutz

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums zitiert, die erklärt, dass für Uiguren aus China in Deutschland kein genereller Abschiebestopp gilt und dass der Schutz "im Regelfall" zuzuerkennen sei, es aber Ausnahmen geben kann.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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