Gesellschaft: Suizid in Cottbuser Gefängnis
Cottbus () – Ein 25-jähriger Gefangener hat sich in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen das Leben genommen. Das teilte das Brandenburger Justizministerium am Mittwoch mit.
Der Mann wurde am Sonntag stranguliert in seiner Einzelzelle aufgefunden.
Sofort eingeleitete Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos. Nach aktuellen Erkenntnissen gibt es keine Hinweise auf Fremdverschulden.
Der Inhaftierte verbüßte seit dem 12. September eine Ersatzfreiheitsstrafe und wäre eigentlich am Mittwoch entlassen worden.
Das Ministerium hat die Suizidpräventionsbeauftragte des Landes Brandenburg eingeschaltet, wie es bei solchen Vorfällen üblich ist.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gefängnis (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Brandenburger Justizministerium, Suizidpräventionsbeauftragte des Landes Brandenburg
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum des Ereignisses ist der 12. September, da der Gefangene am Sonntag stranguliert aufgefunden wurde und am Mittwoch entlassen worden wäre. Der genaue Tag des Suizids wird nicht erwähnt, aber es ist klar, dass er zwischen dem Sonntag und dem Mittwoch stattfand.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Cottbus, Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen
Worum geht es in einem Satz?
Ein 25-jähriger Gefangener hat sich in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen das Leben genommen, kurz bevor er entlassen werden sollte, und es gibt keine Hinweise auf Fremdverschulden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- 25-jähriger Gefangener in Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen
- Strangulierung in Einzelzelle
- Wiederbelebungsversuche erfolglos
- Keine Hinweise auf Fremdverschulden
- Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe seit 12. September
- Geplante Entlassung am Mittwoch
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Brandenburger Justizministerium teilt Suizid mit
- Gefangener wurde stranguliert in Einzelzelle gefunden
- Wiederbelebungsversuche waren erfolglos
- Keine Hinweise auf Fremdverschulden
- Inhaftierter saß eine Ersatzfreiheitsstrafe ab
- Suizidpräventionsbeauftragte des Landes Brandenburg eingeschaltet
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Suizidpräventionsteam eingeschaltet
- Untersuchung des Vorfalls
- Prüfung der Haftbedingungen
- Anpassungen in der Betreuung von Gefangenen
- Psychologische Unterstützung für andere Inhaftierte
- Erhöhung der Aufmerksamkeit für Suizidgefährdete
- Reflexion über Haftentlassungsprozesse
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Brandenburger Justizministeriums zitiert, das den Vorfall mitgeteilt hat und die Suizidpräventionsbeauftragte eingeschaltet hat.
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