30-Jähriger begeht Suizid in JVA Nord-Brandenburg

Gesellschaft: Suizid im Gefängnis Neuruppin

Neuruppin () – Ein 30-jähriger Untersuchungsgefangener hat in der Justizvollzugsanstalt Nord- Suizid begangen. Das teilte das Brandenburger Justizministerium am Dienstag mit.

Der Mann hatte sich seit dem 8. November in der Teilanstalt Neuruppin-Wulkow in Untersuchungshaft befunden.

In der Nacht zum 13. Dezember wurde er stranguliert in seinem Haftraum aufgefunden. Trotz sofortiger Wiederbelebungsmaßnahmen erlag er seinen Verletzungen bereits am 16. Dezember im , wie erst nun mitgeteilt wurde.

Nach aktuellen Erkenntnissen gibt es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden.

Das Ministerium hat die Suizidpräventionsbeauftragte des Landesbrandenburgischen Justizvollzugs um eine Überprüfung des Falles gebeten.

Hinweis: Bei Suizidgedanken ist rund um die Uhr die Telefonseelsorge erreichbar. Kostenlos unter 0800 111 0 111.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gefängnis (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

In dem Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Brandenburger Justizministerium, Teilanstalt Neuruppin-Wulkow, Suizidpräventionsbeauftragte des Landesbrandenburgischen Justizvollzugs, Telefonseelsorge

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum oder Zeitraum des Ereignisses:

- Beginn der Untersuchungshaft: 8. November
- Suizid: Nacht zum 13. Dezember
- Versterben im Krankenhaus: 16. Dezember

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Neuruppin, Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg, Teilanstalt Neuruppin-Wulkow.

Worum geht es in einem Satz?

Ein 30-jähriger Untersuchungsgefangener in der Justizvollzugsanstalt Nord-Brandenburg hat Suizid begangen, nachdem er stranguliert in seinem Haftraum aufgefunden wurde; es gibt keine Hinweise auf Fremdverschulden, und das Justizministerium hat eine Überprüfung des Falls angeordnet.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • 30-jähriger Untersuchungsgefangener
  • Untersuchungshaft seit 8. November
  • Gefunden in Haftraum am 13. Dezember
  • Strangulierung als Todesursache
  • Wiederbelebungsmaßnahmen erfolglos
  • Keine Hinweise auf Fremdverschulden
  • Überprüfung durch Suizidpräventionsbeauftragte beantragt

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Brandenburger Justizministerium informiert über Suizid eines 30-jährigen Untersuchungsgefangenen
  • Gefangener war seit dem 8. November in Untersuchungshaft
  • Stranguliert in Haftraum aufgefunden, trotz Wiederbelebung verstorben am 16. Dezember
  • Keine Hinweise auf Fremdverschulden
  • Ministerium bittet Suizidpräventionsbeauftragte um Überprüfung des Falls

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Suizid des Untersuchungsgefangenen
  • Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Tod im Krankenhaus
  • Aufforderung zur Überprüfung des Falls
  • Keine Hinweise auf Fremdverschulden

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Brandenburger Justizministeriums zitiert, das die Suizidpräventionsbeauftragte um eine Überprüfung des Falls gebeten hat.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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