Brandenburg stockt Ferienzuschüsse für Familien auf

Gesellschaftliche Unterstützung für Familien in Brandenburg

() – Das Brandenburger Gesundheits- und Sozialministerium hat die Mittel für Ferienzuschüsse um 60.000 aufgestockt. Familienministerin Britta Müller teilte am Montag mit, dass damit mehr mit geringem Einkommen unterstützt werden sollen, insbesondere Alleinerziehende, die besonders von Armut betroffen seien.

Bis Mitte September seien bereits 1.760 Anträge eingegangen, davon 770 von Alleinerziehenden.

Bisher wurden 1.244 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 387.000 Euro bewilligt. Die ursprünglich vorgesehenen 400.000 Euro reichten aufgrund der hohen Nachfrage nicht aus.

Die Ferienzuschüsse belaufen sich auf zehn Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und können für zwei bis 13 Übernachtungen gewährt werden.

Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Britta Müller (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Brandenburger Gesundheits- und Sozialministerium, Familienministerin Britta Müller

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Potsdam

Worum geht es in einem Satz?

Das Brandenburger Gesundheits- und Sozialministerium hat die Mittel für Ferienzuschüsse um 60.000 Euro erhöht, um mehr Familien mit geringem Einkommen, insbesondere Alleinerziehende, zu unterstützen, da die Nachfrage die ursprünglich vorgesehenen Mittel überstieg.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Erhöhung der Mittel für Ferienzuschüsse um 60.000 Euro
  • Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen
  • Besondere Berücksichtigung von Alleinerziehenden
  • Hohe Nachfrage nach Ferienzuschüssen
  • Eingegangene Anträge bis Mitte September (1.760 insgesamt, 770 von Alleinerziehenden)
  • Bisher bewilligte Anträge (1.244 mit 387.000 Euro)
  • Ursprünglich vorgesehene Mittel (400.000 Euro) nicht ausreichend
  • Zuschusshöhe von zehn Euro pro Übernachtung
  • Förderungszeitraum von zwei bis 13 Übernachtungen
  • Antragsfrist von mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt
  • Kein Rechtsanspruch auf Zuschüsse

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Aufstockung der Mittel um 60.000 Euro
  • Unterstützung für mehr Familien mit geringem Einkommen
  • Besondere Unterstützung für Alleinerziehende
  • Hohe Anzahl an eingegangenen Anträgen
  • Bereits bewilligte Anträge von 1.244
  • Gesamtvolumen der bewilligten Anträge rund 387.000 Euro
  • Ursprünglich vorgesehene Mittel von 400.000 Euro unzureichend
  • Gewährung der Ferienzuschüsse für zwei bis 13 Übernachtungen
  • Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden
  • Kein Rechtsanspruch auf Ferienzuschüsse

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Familienministerin Britta Müller zitiert. Sie erklärt, dass die Mittel aufgestockt wurden, um mehr Familien mit geringem Einkommen, insbesondere Alleinerziehende, zu unterstützen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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