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Neue Geschäftsordnung: Schwarz-Rot will Kanzlerwahl erleichtern
Berlin () – Union und SPD wollen in einer neuen Geschäftsordnung für den Bundestag das Verfahren zur Wahl des Bundeskanzlers anpassen.
Kommt es künftig zu einem dritten Wahlgang, soll die Wahl nicht mehr am Fehlen formaler Kandidatenvorschläge scheitern können, berichtet der „Focus“. Bleiben Fraktionen untätig, darf nun jedes einzelne Mitglied des Bundestages einen Bewerber ins Rennen schicken.
„Für den Fall, dass weder der Vorschlag eines Viertels noch von fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages vorliegt, erhält nach dem neuen § 4 Absatz 3 auch der einzelne Abgeordnete das Vorschlagsrecht“, heißt es dazu in der Neufassung der Geschäftsordnung, die Union und SPD dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen wollen und über die der „Focus“ berichtet.
Bislang lag das Vorschlagsrecht ausschließlich bei Fraktionen oder einem Viertel der Abgeordneten. Nach der Änderung könnten im dritten Wahlgang zunächst fünf Prozent der Abgeordneten einen Vorschlag einbringen. Gelingt das nicht, geht das Vorschlagsrecht an jeden einzelnen Abgeordneten.
Außerdem soll der Bundestag für den Wahlgang künftig selbst dann beschlussfähig sein, wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Union und SPD begründen die Änderung damit, dass künftig ein politisches Herauszögern des dritten Wahlgangs verhindert werden soll. Eine Anpassung für den zweiten Wahlgang ist nicht geplant.
Friedrich Merz (CDU) hatte Anfang des Jahres im ersten Wahlgang die Kanzlermehrheit verfehlt. Dank der Linkspartei konnte der zweite Wahlgang am selben Tag stattfinden – ohne sie wäre dieser Formalakt rechtlich nicht umsetzbar gewesen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verfügten zwar über eine Mehrheit im Bundestag, jedoch nicht über die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit, um eine Ausnahme von der Geschäftsordnung durchzusetzen und einen zweiten Wahlgang noch am selben Tag zu ermöglichen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Deutscher Bundestag am 05.09.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Friedrich Merz
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Union, SPD, Bundestag, CDU, CSU, Linkspartei, Focus
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 05.09.2025.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Union und SPD planen eine Änderung der Geschäftsordnung im Bundestag, die es jedem Abgeordneten ermöglicht, im dritten Wahlgang einen Kanzlerkandidaten vorzuschlagen, um eine Blockade durch Fraktionen zu verhindern, und die beschlussfähige Anzahl der anwesenden Mitglieder für den Wahlgang herabzusetzen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund für die Anpassung der Geschäftsordnung zur Wahl des Bundeskanzlers liegt in der Notwendigkeit, zukünftige Verzögerungen im Wahlprozess zu vermeiden. Insbesondere wurde festgestellt, dass die bisherigen Regelungen es erschwerten, im Falle eines Scheiterns des ersten Wahlgangs eine Wahl durchzuführen. Dies wurde durch die Erfahrungen im ersten Wahlgang, in dem Friedrich Merz die Mehrheit verfehlte, deutlich. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass auch einzelne Abgeordnete Vorschläge einbringen können, um eine handlungsfähige Wahl zu ermöglichen.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
In dem Artikel wird berichtet, dass Union und SPD eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestags planen, um das Wahlverfahren für den Bundeskanzler zu reformieren. Dies soll sicherstellen, dass auch Einzelabgeordnete Vorschläge für Kandidaten einbringen können, um ein politisches Hinauszögern im dritten Wahlgang zu vermeiden, und der Bundestag auch bei weniger als der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig bleibt.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
Wahl des Bundeskanzlers kann nicht mehr am Fehlen formaler Kandidatenvorschläge scheitern, jedes einzelne Mitglied des Bundestages darf einen Bewerber ins Rennen schicken, Vorschlagsrecht geht an jeden Abgeordneten im dritten Wahlgang, Bundestag ist beschlussfähig auch mit weniger als der Hälfte der Mitglieder anwesend, politisches Herauszögern des dritten Wahlgangs wird verhindert.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, der Artikel zitiert eine Stellungnahme zur geplanten Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. Es wird erwähnt, dass Union und SPD die Änderung mit dem Ziel begründen, ein politisches Herauszögern des dritten Wahlgangs zu verhindern, indem auch einzelne Abgeordnete das Vorschlagsrecht erhalten.
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