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Überforderter Hundehalter in Riedlingen sucht Hilfe bei Polizei
Riedlingen () – Ein 67-jähriger Mann hat sich am Freitag beim Polizeirevier gemeldet, nachdem er mehrfach von seinem eigenen Hund gebissen worden war. Die Gemeinde hatte ihm zuvor bestätigt, dass sein Tier als gefährlich eingestuft ist.
Allerdings verweigerte eine Tierärztin bislang die Einschläferung des Hundes.
Laut Polizeipräsidium Ulm ist für eine Einschläferung zunächst ein Gutachten erforderlich, das noch angeordnet und erstellt werden muss. Der Hund soll trotz eines Zaunes bereits mehrfach ausgebüxt sein.
Bisher sieht die Polizei keine Zuständigkeit für den Fall.
Es bleibt zu hoffen, dass bis zu einer Entscheidung über den Verbleib des Tieres oder dessen Einschläferung keine weiteren Vorfälle passieren. Die Behörden prüfen derzeit das weitere Vorgehen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizei, dts Nachrichtenagentur, Polizeipräsidium Ulm
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum oder Zeitraum: Freitag (konkret nicht erwähnt)
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Riedlingen, Ulm
Worum geht es in einem Satz?
Ein 67-jähriger Mann meldete sich bei der Polizei, nachdem ihn sein als gefährlich eingestufter Hund gebissen hatte, wobei die Einschläferung des Tieres aufgrund fehlender Gutachten noch nicht entschieden ist und der Hund bereits mehrfach ausgebüxt ist.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war, dass ein 67-jähriger Mann mehrfach von seinem eigenen Hund gebissen wurde, nachdem die Gemeinde den Hund als gefährlich eingestuft hatte. Zuvor war der Hund auch schon mehrfach ausgebüxt.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass die Polizei und die Gemeinde auf den Fall des Mannes und seines als gefährlich eingestuften Hundes reagieren, indem sie ein Gutachten anfordern, bevor eine Einschläferung des Tieres in Betracht gezogen werden kann. Die Behörden haben bisher keine Zuständigkeit für den Fall festgestellt und prüfen weiterhin das weitere Vorgehen, während sie hoffen, dass es zu keinen weiteren Vorfällen kommt.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Tier als gefährlich eingestuft, Einschläferung des Hundes verweigert, Gutachten erforderlich, Hund ist mehrfach ausgebüxt, Polizei sieht keine Zuständigkeit, Hoffen auf keine weiteren Vorfälle, Behörden prüfen weiteres Vorgehen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird die Stellungnahme des Polizeipräsidiums Ulm zitiert: Es wird erklärt, dass für eine Einschläferung des Hundes zunächst ein Gutachten erforderlich ist, das noch angeordnet und erstellt werden muss.
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