EU-Gericht bestätigt Zalando-Einstufung als große Online-Plattform

EU-Gericht bestätigt Zalando-Einstufung als große Online-Plattform

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EU-Gericht bestätigt Zalando-Einstufung als große Online-Plattform

Luxemburg () – Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage von Zalando gegen die Einstufung ihrer Plattform als „sehr große Online-Plattform“ abgewiesen. Das teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit.

Die EU-Kommission hatte Zalando aufgrund der hohen Nutzerzahlen als solche benannt, was zusätzliche Verpflichtungen im Bereich Verbraucherschutz und Bekämpfung rechtswidriger Inhalte mit sich bringt. Zalando war gegen die Benennung ihrer Plattform als „sehr große Online-Plattform“ vorgegangen.

Der Online-Händler argumentierte, dass die Zahl der aktiven Nutzer, die den Informationen von Drittverkäufern ausgesetzt waren, geringer als von der EU-Kommission angegeben sei. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Zalando nicht nachweisen konnte, welche Nutzer tatsächlich den Drittverkäuferinformationen ausgesetzt waren, und bestätigte die Berechnungen der Kommission, die von über 83 Millionen aktiven Nutzern ausgingen.

Zudem wies das Gericht die Argumente von Zalando zurück, dass die Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit verstoßen würden. Es machte deutlich, dass Marktplätze mit einer hohen Nutzerzahl potenziell gefährliche oder rechtswidrige Produkte verbreiten könnten (Urteil in der Rechtssache T-348/23).

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Zalando (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Die einzigen Nennungen betreffen Organisationen und Unternehmen wie Zalando und die EU-Kommission.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Zalando, EU-Kommission, Gericht der Europäischen Union

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Luxemburg

Worum geht es in einem Satz?

Das Gericht der Europäischen Union hat Zalandos Klage gegen die Einstufung als "sehr große Online-Plattform" abgewiesen und die Berechnungen der EU-Kommission, die auf über 83 Millionen aktiven Nutzern basieren, bestätigt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das Ereignis war die Einstufung von Zalando durch die EU-Kommission als "sehr große Online-Plattform" aufgrund ihrer hohen Nutzerzahlen. Dies führte zu zusätzlichen Verpflichtungen im Verbraucherschutz und bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte. Zalando war gegen diese Einstufung vorgegangen und argumentierte, dass die Nutzerzahlen der Drittverkäufer niedriger seien, konnte jedoch die Gerichtsfestigkeit ihrer Argumente nicht nachweisen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel berichtet, dass das Gericht der Europäischen Union Zalando's Klage gegen die Einstufung als "sehr große Online-Plattform" abgewiesen hat, was Zalando zusätzliche Verpflichtungen im Verbraucherschutz auferlegt. Die EU-Kommission und das Gericht bestätigten die hohen Nutzerzahlen von über 83 Millionen, die Zalando nicht widerlegen konnte, was die rechtlichen Rahmenbedingungen für große Plattformen unterstreicht.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: zusätzliche Verpflichtungen im Bereich Verbraucherschutz und Bekämpfung rechtswidriger Inhalte, Zalando kann nicht nachweisen, welche Nutzer tatsächlich Drittverkäuferinformationen ausgesetzt waren, das Gericht bestätigte die Berechnungen der EU-Kommission, das Gericht wies die Argumente von Zalando zurück, Marktplätze mit hoher Nutzerzahl könnten potenziell gefährliche oder rechtswidrige Produkte verbreiten.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird die Reaktion des Gerichts der Europäischen Union wiedergegeben, das die Klage von Zalando abgewiesen hat. Die Richter stellten fest, dass Zalando nicht nachweisen konnte, welche Nutzer tatsächlich den Informationen von Drittverkäufern ausgesetzt waren, und bestätigten die von der EU-Kommission angenommenen Nutzerzahlen von über 83 Millionen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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