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Anklage nach Geldautomatensprengung an Berliner Charité
Berlin () – Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 38-Jährigen erhoben, der einen Geldautomaten auf dem Campus des Virchow-Klinikums gesprengt haben soll. Wie die Behörde am Montag mitteilte, wirft sie dem Mann vor, gemeinsam mit einem mittlerweile verstorbenen Mittäter eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt und einen besonders schweren Diebstahl begangen zu haben.
Bei dem Vorfall am 17. April 2024 hatten die Täter den Automaten der Deutschen Bank am Haupteingang des Charité Campus mit einer sogenannten ‚Schweißlanze‘ gesprengt.
Dabei erbeuteten sie 255.480 Euro Bargeld und verursachten einen Sachschaden von etwa 30.000 Euro. Anschließend flohen die Tatverdächtigen zunächst mit einem Motorroller, den sie später im Wasser versenkten.
Die Flucht setzten die Männer mit einem Gummiboot fort, das in Charlottenburg kenterte.
Der mutmaßliche Mittäter ertrank dabei, während der nun Angeklagte sich ans Ufer retten und in die Niederlande fliehen konnte. Er wurde im Mai 2025 in Spanien festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Mann war bereits 2018 vom Landgericht Köln wegen mehrerer Geldautomatensprengungen zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Staatsanwaltschaft und Verwaltungsgericht (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die Names von Personen, die im Artikel vorkommen, sind:
keine vollständigen Namen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Staatsanwaltschaft, Verwaltungsgericht, Virchow-Klinikum, Deutsche Bank, Charité, Landgericht Köln.
Wann ist das Ereignis passiert?
Ereignisdatum: 17. April 2024
Festnahme: Mai 2025
Vorherige Verurteilung: 2018
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Charité Campus, Charlottenburg, Niederlande, Spanien
Worum geht es in einem Satz?
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 38-Jährigen erhoben, der gemeinsam mit einem verstorbenen Mittäter einen Geldautomaten auf dem Campus des Virchow-Klinikums gesprengt hat, wodurch sie 255.480 Euro erbeuteten und einen Sachschaden von 30.000 Euro verursachten, während der Angeklagte nach der Tat in die Niederlande floh und später in Spanien festgenommen wurde.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war der Versuch eines 38-Jährigen, gemeinsam mit einem Mittäter einen Geldautomaten mittels einer Schweißlanze zu sprengen, um an Bargeld zu gelangen. Dabei handelte es sich um eine gezielte kriminelle Aktion, die zu einem Diebstahl von 255.480 Euro führte und auch mit einer tödlichen Flucht endete.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 38-Jährigen erhoben hat, der gemeinsam mit einem mittlerweile verstorbenen Mittäter einen Geldautomaten gesprengt hat, wobei sie 255.480 Euro erbeuteten. Die Medien berichten über die dramatischen Fluchtversuche der Täter und die Vorgeschichte des Angeklagten, der bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt wurde.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Anklage gegen den 38-Jährigen, Vorwurf eines besonders schweren Diebstahls, Erbeutung von 255.480 Euro Bargeld, Sachschaden von etwa 30.000 Euro, Flucht mit einem Motorroller, Flucht mit einem Gummiboot, Ertrinken des Mittäters, Rettung des Angeklagten ans Ufer, Flucht in die Niederlande, Festnahme in Spanien, Untersuchungshaft, frühere Verurteilung zu acht Jahren Freiheitsstrafe.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine spezifische Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Die Informationen stammen hauptsächlich von der Berliner Staatsanwaltschaft, die die Anklage und die Details des Vorfalls beschreibt.
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