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Greifswalderin fährt mit über vier Promille
Greifswald () – Eine 56-jährige Frau ist in Greifswald mit mehr als vier Promille Alkohol im Blut Auto gefahren. Das teilte die Polizeiinspektion Anklam am Montag mit.
Ein Zeuge hatte die Mercedes-Fahrerin am vergangenen Freitag gegen 15:30 Uhr in der Südstadt gestoppt, nachdem ihm ihr auffälliges Fahrverhalten aufgefallen war.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle zeigte der freiwillige Atemalkoholtest der Frau einen Wert von 4,19 Promille.
Die Polizei zog ihren Führerschein ein und erstattete Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Polizeiinspektion Anklam, Polizei, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Greifswald, Südstadt
Worum geht es in einem Satz?
Eine 56-jährige Frau wurde in Greifswald mit über vier Promille Alkohol im Blut beim Autofahren erwischt, was zu einem Führerscheinentzug und einer Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr führte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war ein Zeuge, der das auffällige Fahrverhalten der 56-jährigen Fahrerin bemerkt und sie gestoppt hat. Bei der anschließenden Kontrolle stellte die Polizei einen extrem hohen Alkoholwert von 4,19 Promille fest.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass die Polizei in Greifswald eine 56-jährige Frau mit über vier Promille Alkohol am Steuer auffing, nachdem ein Zeuge ihr auffälliges Fahrverhalten gemeldet hatte. Die Polizei reagierte, indem sie ihren Führerschein einbehielt und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstattete.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Entzug des Führerscheins, Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich berichtet, dass die Polizei den Vorfall registriert hat und die Frau wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt wurde.
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