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AfD scheitert mit Klage gegen Wahl zum Verfassungsgerichtshof
Stuttgart () – Der Verfassungsgerichtshof für Baden-Württemberg hat eine Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Nachwahl eines Richters zurückgewiesen. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, die AfD habe kein alleiniges Vorschlagsrecht für die Besetzung des Gremiums.
Die Wahl von Rami Suliman am 15. Mai 2024 sei rechtmäßig erfolgt.
Die AfD hatte argumentiert, sie besitze ein exklusives Vorschlagsrecht für Nachbesetzungen von Richtern, die ursprünglich auf ihre Initiative hin gewählt worden waren. Der Verfassungsgerichtshof wies dies zurück: Weder die Landesverfassung noch die parlamentarische Praxis sähen ein solches Recht vor.
Die freie Wahl durch den Landtag stehe im Vordergrund.
Der Verfassungsgerichtshof besteht aus neun Mitgliedern, die für neun Jahre gewählt werden. Drei davon müssen Berufsrichter sein, drei weitere müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen.
Die ehrenamtlichen Richter dürfen gleichzeitig kein anderes politisches Amt bekleiden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | AfD-Logo (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen sind: Rami Suliman.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
AfD, Verfassungsgerichtshof für Baden-Württemberg, Landtag
Wann ist das Ereignis passiert?
- Mai 2024
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Stuttgart
Worum geht es in einem Satz?
Der Verfassungsgerichtshof für Baden-Württemberg hat die Klage der AfD gegen die Nachwahl eines Richters zurückgewiesen, da diese kein exklusives Vorschlagsrecht für die Richterbesetzungen hat.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das Ereignis war die Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Nachwahl eines Richters, da die AfD ein exklusives Vorschlagsrecht für Nachbesetzungen beanspruchte. Der Verfassungsgerichtshof wies diese Klage zurück, da kein solches Recht in der Landesverfassung oder parlamentarischen Praxis vorgesehen ist.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Verfassungsgerichtshof für Baden-Württemberg hat die Klage der AfD abgelehnt, die ein exklusives Vorschlagsrecht für die Richterbesetzung einforderte, und betont, dass die freie Wahl durch den Landtag im Vordergrund stehe. Medienberichterstattung zeigt, dass die Entscheidung die Position der AfD in der Öffentlichkeit weiter schwächt.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: die Ablehnung der Klage der AfD, die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Wahl von Rami Suliman, die klarstellende Aussage des Verfassungsgerichtshofs über das fehlende exklusive Vorschlagsrecht der AfD, die Bestätigung, dass die freie Wahl durch den Landtag im Vordergrund steht, und die Regelungen über die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird die Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofs für Baden-Württemberg zitiert, der die Klage der AfD zurückgewiesen hat. Das Gericht stellte fest, dass die AfD kein alleiniges Vorschlagsrecht für die Nachwahl eines Richters hat, und betonte, dass die freie Wahl durch den Landtag im Vordergrund stehe.
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