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Osnabrück führt ab Oktober Beherbergungssteuer ein
Osnabrück () – Die Stadt Osnabrück wird zum 1. Oktober eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Übernachtungspreises einführen. Das teilte die Stadtverwaltung mit.
Die Einnahmen sollen unter anderem in Tourismus, Kultur und Infrastruktur fließen.
Betroffen sind alle Beherbergungsbetriebe im Stadtgebiet. Die Steuer wird von den Gästen erhoben, die Betriebe sind für die Abführung an die Stadt verantwortlich.
Die entsprechende Satzung wurde bereits am 1. Juli vom Rat beschlossen.
Die Abwicklung erfolgt digital über das Serviceportal der Stadt. Hoteliers können dort bereits jetzt ihre Stammdaten hinterlegen.
Die erste Steuererklärung für das vierte Quartal muss bis spätestens 15. Januar 2026 eingereicht werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Stadt Osnabrück, Stadtverwaltung, Rat
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 1. Oktober statt. Der Zeitraum für die Besprechung der Satzung ist der 1. Juli.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Osnabrück
Worum geht es in einem Satz?
Osnabrück führt zum 1. Oktober eine Beherbergungssteuer von 3,5 Prozent für Übernachtungen ein, deren Einnahmen in Tourismus, Kultur und Infrastruktur fließen sollen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Einführung der Beherbergungssteuer in Osnabrück ist die Notwendigkeit, zusätzliche Einnahmen zur Förderung von Tourismus, Kultur und Infrastruktur zu generieren. Die Entscheidung wurde durch den Stadtrat getroffen und soll zum 1. Oktober in Kraft treten.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird erwähnt, dass die Stadt Osnabrück zum 1. Oktober eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Übernachtungspreises einführt, um Einnahmen für Tourismus, Kultur und Infrastruktur zu generieren. Die Stadtverwaltung hat bereits Maßnahmen zur digitalen Abwicklung der Steuer festgelegt und informiert die Hoteliers über die notwendigen Schritte.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Einnahmen in Tourismus, Kultur und Infrastruktur, betroffene Beherbergungsbetriebe im Stadtgebiet, Steuer wird von Gästen erhoben, Betriebe sind für Abführung an die Stadt verantwortlich, Abwicklung erfolgt digital über Serviceportal, Hoteliers können Stammdaten hinterlegen, erste Steuererklärung bis 15. Januar 2026 einreichen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine konkrete Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich informiert, dass die Stadt Osnabrück zum 1. Oktober eine Beherbergungssteuer einführt, ohne spezifische Aussagen von Betroffenen oder Verantwortlichen wiederzugeben.
Osnabrück führt Beherbergungssteuer ein
Osnabrück wird ab dem 1. Oktober 2023 eine neue Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5 Prozent auf den Übernachtungspreis einführen. Diese Maßnahme wurde von der Stadtverwaltung beschlossen, um zusätzliche Einnahmen für Tourismus, Kultur und infrastrukturelle Projekte zu generieren. Alle Beherbergungsbetriebe im Stadtgebiet sind von dieser Regelung betroffen, wobei die Steuer von den Gästen erhoben wird. Die Hoteliers sind verantwortlich für die Abführung der Steuer an die Stadt, wobei die Abwicklung über ein digitales Serviceportal erfolgt. Die erste Steuererklärung muss bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden.
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