Jeder Zweite hält geltende Bürgergeld-Sanktionen für angemessen

Passanten informieren sich an einem Infostand über das Bürgergeld und Sanktionsmöglichkeiten.

Jeder Zweite hält geltende Bürgergeld-Sanktionen für angemessen

Berlin () – Die Hälfte der Deutschen (50 Prozent) hält die bislang geltenden Sanktionsmöglichkeiten beim für angemessen. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest unter 1.312 Wahlberechtigten für den „Deutschlandtrend“ der ARD von Montag bis Mittwoch dieser Woche ergeben. Gut ein Drittel (35 Prozent) befürwortet demnach schärfere Sanktionen. Für 12 Prozent gehen die Sanktionen bereits zu weit.

Wenn arbeitsfähige Bürgergeld-Empfänger mehrmals eine zumutbare Arbeit ablehnen, kann ihnen nach derzeitiger Regelung für bis zu zwei Monate das Bürgergeld gestrichen werden. Die Bundesregierung plant nun eine Verschärfung der Sanktionen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 mit Verweis auf das Sozialstaatsprinzip und die Menschenwürde geurteilt, dass Sanktionen von über 30 Prozent verfassungswidrig sind und dass Sanktionen maximal drei Monate andauern dürfen. Zudem forderte das Gericht Ausnahmen für besondere Härten.

Die Bundesregierung will nun im Rahmen einer Bürgergeld-Reform zudem dafür sorgen, der so genannte Vermittlungsvorrang wiedereingeführt werden. Danach soll die schnelle Vermittlung von Erwerbslosen in einen neuen Job Vorrang haben vor Qualifizierungsmaßnahmen. 48 Prozent der befragten Bürger befürworten den Vermittlungsvorrang, 47 Prozent halten Qualifizierungsmaßnahmen für wichtiger.

Während Anhänger von AfD (62 Prozent) und (59 Prozent) jeweils den Vermittlungsvorrang unterstützen und jeweils rund drei Viertel der Anhänger von Grünen (78 Prozent) und Linken (73 Prozent) Qualifizierungsmaßnahmen den Vorrang geben würden, sind die Anhänger der Regierungspartei SPD gespalten: Jeder Zweite (50 Prozent) hält es für wichtiger, Erwerbslose angemessen zu qualifizieren und weiterzubilden, 46 Prozent die schnelle Vermittlung in Arbeit.

Die angekündigte Erhöhung des Mindestlohns hält fast jeder zweite (46 Prozent) für angemessen. Von aktuell 12,82 Euro pro Stunde soll die Lohnuntergrenze im kommenden Jahr zunächst auf 13,90 Euro steigen, 2027 dann auf 14,60 Euro. Jedem Vierten (25 Prozent) geht das nicht weit genug, ebenfalls einem Viertel (24 Prozent) geht das zu weit.

Am größten ist die Zustimmung dabei unter den SPD-Anhängern: Zwei Drittel von ihnen (67 Prozent) halten die angekündigte Erhöhung für angemessen. Auch bei den Anhängern der Union (55 Prozent) und der Grünen (53 Prozent) sagt das eine Mehrheit. Einer relativen Mehrheit der AfD-Anhänger (44 Prozent) geht die Erhöhung indes zu weit. Jedem zweiten Linken-Anhänger (51 Prozent) geht sie nicht weit genug.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Passanten an einem Bürgergeld-Infostand (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel sind keine vollständigen Namen von Personen erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Infratest, ARD, Bundesverfassungsgericht, Bundesregierung, AfD, Union, Grüne, Linke, SPD.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Laut einer Umfrage halten 50 Prozent der Deutschen die aktuellen Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld für angemessen, während 35 Prozent schärfere Sanktionen befürworten und 12 Prozent diese für zu drastisch halten, während zusätzlich eine Reform zur schnellen Jobvermittlung und eine Mindestlohnerhöhung auf 13,90 Euro im nächsten Jahr diskutiert werden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die Diskussion um die Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld sind die Ergebnisse einer Umfrage, die zeigte, dass die öffentliche Meinung gespalten ist: 50 Prozent halten die Sanktionen für angemessen, während 35 Prozent schärfere Sanktionen befürworten. Diese Debatte wird durch eine geplante Reform der Bundesregierung angestoßen, die auch eine Wiederherstellung des Vermittlungsvorrangs und eine Erhöhung des Mindestlohns umfasst. Zudem gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das die Grenzen der Sanktionen definiert.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt die öffentliche Meinung zu den Sanktionsmöglichkeiten des Bürgergelds und zeigt, dass eine Mehrheit von 50 Prozent die aktuellen Regelungen als angemessen empfindet, während ein Drittel schärfere Sanktionen befürwortet. Außerdem wird die differenzierte Ansicht zu den Themen Vermittlungsvorrang und Mindestlohnerhöhung in der Bevölkerung sowie unter den Anhängern verschiedener Parteien dargestellt.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

- die Streichung des Bürgergelds für bis zu zwei Monate bei mehreren Ablehnungen von zumutbarer Arbeit,
- die geplante Verschärfung der Sanktionen,
- das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass Sanktionen über 30 Prozent verfassungswidrig sind,
- die maximale Dauer von Sanktionen von drei Monaten,
- die geforderten Ausnahmen für besondere Härten,
- die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs,
- die Priorisierung der schnellen Vermittlung von Erwerbslosen gegenüber Qualifizierungsmaßnahmen,
- die Erhöhung des Mindestlohns von 12,82 Euro auf 13,90 Euro und dann auf 14,60 Euro.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird zitiert, dass die Hälfte der Deutschen (50 Prozent) die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld für angemessen hält, während gut ein Drittel (35 Prozent) schärfere Sanktionen befürwortet. Zudem gibt das Bundesverfassungsgericht vor, dass Sanktionen über 30 Prozent verfassungswidrig sind und maximal drei Monate dauern dürfen.

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