Grötsch pocht auf Vorgehen gegen AfD-Mitglieder bei der Polizei

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Grötsch pocht auf Vorgehen gegen AfD-Mitglieder bei der Polizei

Berlin () – Der Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch hat ein stärkeres Vorgehen gegen mögliche AfD-Mitglieder bei der Bundespolizei gefordert. Eine AfD-Mitgliedschaft und eine Tätigkeit als Polizeibeamter „sind nicht miteinander vereinbar“, sagte Grötsch der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe).

„Die AfD hat es nun ja auch schriftlich vom Verfassungsschutz bekommen, dass sie eine rechtsextreme Partei ist“, erklärte er. Der Gesetzgeber habe schon im November 2023 mit einer klaren Intention das Bundesdisziplinarrecht geändert. Auf die Frage, ob das Recht stärker angewendet werden müsse, antwortete Grötsch: „Ja. Das erwarte ich.“

Eine Mitgliedschaft mit sichtbarem Engagement für die AfD müsse „die Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben“, sagte er. „Engagement heißt für mich, man setzt sich offen für die Partei ein, kandidiert für den Gemeinde- oder Stadtrat oder gar für den Bundestag.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Uli Grötsch (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Uli Grötsch

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundespolizei, AfD, Verfassungsschutz, Bundesdisziplinarrecht, Rheinische Post, Bundestag.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum oder der Zeitraum des beschriebenen Ereignisses ist: November 2023.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Uli Grötsch, der Bundespolizeibeauftragte, fordert ein strengeres Vorgehen gegen Mitglieder der AfD innerhalb der Bundespolizei, da ihrer Mitgliedschaft und einer Polizeidiensttätigkeit seiner Meinung nach unvereinbar sind.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das Ereignis ist die Aufforderung von Uli Grötsch, dem Bundespolizeibeauftragten, zu einem strengeren Vorgehen gegen Mitglieder der rechtsextremen AfD innerhalb der Bundespolizei. Diese Forderung wurde durch eine gesetzliche Änderung zur Disziplinarordnung und die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextreme Partei angestoßen. Grötsch betont, dass eine Mitgliedschaft in der AfD mit der Tätigkeit als Polizeibeamter unvereinbar sei.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Uli Grötsch fordert ein strengeres Vorgehen gegen AfD-Mitglieder in der Bundespolizei und betont, dass eine Mitgliedschaft in der AfD nicht mit dem Dienst als Polizeibeamter vereinbar sei. Seine Aussagen unterstreichen die von der Politik bereits initiierten Änderungen im Bundesdisziplinarrecht, die ein härteres Vorgehen gegen rechtsextreme Anschauungen in den Sicherheitsbehörden ermöglichen sollen.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Entfernung aus dem Dienst, stärkere Anwendung des Bundesdisziplinarrechts, Unvereinbarkeit von AfD-Mitgliedschaft und Polizeibeamter-Tätigkeit.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Uli Grötsch, dem Bundespolizeibeauftragten, zitiert. Er fordert ein verstärktes Vorgehen gegen mögliche AfD-Mitglieder bei der Bundespolizei und erklärt, dass eine Mitgliedschaft in der AfD und eine Tätigkeit als Polizeibeamter "nicht miteinander vereinbar" seien. Grötsch betont, dass eine aktive Mitgliedschaft mit Engagement aus dem Dienst entfernt werden müsse.

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