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Fast zwei Dutzend Anzeigen wegen Geheimnisverrat im Bundestag
Berlin () – Die Präsidentin des Deutschen Bundestags hat in der vergangenen Legislaturperiode fast zwei Dutzend Verdachtsfälle eines Geheimnisverrats zur Anzeige gebracht. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf einen Sprecher der Bundestagsverwaltung.
Insgesamt sind dem Bundestag demnach 23 Fälle gemeldet worden. In allen Fällen habe die Bundestagspräsidentin in Fortsetzung einer langjährigen Praxis die Staatsanwaltschaft Berlin um strafrechtliche Ermittlungen gebeten und ihre erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
Einige der Vorgänge betreffen – wie bereits in der Vergangenheit – das Parlamentarische Kontrollgremium, das für die deutschen Nachrichtendienste zuständig ist. Anfang April machte das Gremium in seinem Tätigkeitsbericht öffentlich, dass es in Einzelfällen erneut festgestellt habe, „dass Inhalte aus Verschlusssachen und aus geheimen Beratungen des Gremiums in Medienveröffentlichungen thematisiert wurden“. Solche Fälle seien durchweg der Präsidentin des Bundestags gemeldet worden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundestagssitzung am 22.05.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Deutscher Bundestag, T-Online, Staatsanwaltschaft Berlin, Parlamentarisches Kontrollgremium
Wann ist das Ereignis passiert?
22.05.2025
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Präsidentin des Deutschen Bundestags hat in der vergangenen Legislaturperiode 23 Verdachtsfälle von Geheimnisverrat zur Anzeige gebracht und die Staatsanwaltschaft um Ermittlungen gebeten, da einige dieser Fälle Inhalte aus geheimen Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums betrafen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Angelegenheit waren Verdachtsfälle von Geheimnisverrat im Deutschen Bundestag, die von der Präsidentin gemeldet wurden. Diese betrafen insbesondere das Parlamentarische Kontrollgremium, das für deutsche Nachrichtendienste zuständig ist. Inhalte aus vertraulichen Beratungen wurden in Medien veröffentlicht.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass die Präsidentin des Deutschen Bundestags in der vergangenen Legislaturperiode 23 Verdachtsfälle von Geheimnisverrat zur Anzeige gebracht hat, was zu strafrechtlichen Ermittlungen geführt hat. Medienberichterstattung thematisierte bereits in der Vergangenheit geleakte Inhalte aus geheimen Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums, was ebenfalls zur Meldung an die Präsidentin führte.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
Anzeige von Verdachtsfällen, strafrechtliche Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Berlin, Ermächtigung zur Strafverfolgung, Feststellung von Leaks aus Verschlusssachen und geheimen Beratungen, Meldung der Fälle durch die Präsidentin des Bundestags.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Das Parlamentarische Kontrollgremium hat in seinem Tätigkeitsbericht festgestellt, dass in einzelnen Fällen Inhalte aus Verschlusssachen und geheimen Beratungen in Medienveröffentlichungen thematisiert wurden, und diese Fälle wurden der Präsidentin des Bundestags gemeldet.
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