Wirtschaftsweiser für Integration von Soli in Einkommenssteuer

Wirtschaftsweiser für Integration von Soli in Einkommenssteuer

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Wirtschaftsweiser für Integration von Soli in Einkommenssteuer

() – Der Wirtschaftsweise Martin Werding hat vorgeschlagen, den Soli in den regulären Einkommenssteuertarif zu integrieren.

„Der Solidaritätszuschlag mag derzeit noch verfassungsgemäß sein, aber seine Bezeichnung und die scheinbare Sonderrolle sind aus der Zeit gefallen“, sagte Werding, Ökonomie-Professor in , der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Er sollte als das genommen werden, was er faktisch ist: als Teil der regulären Besteuerung von Unternehmensgewinnen und höheren Einkommen.“

Werding schlägt vor, ihn im Rahmen einer Steuerreform einzuarbeiten. „Bei der Einkommensteuer ist die dringendste Aufgabe, die Belastung mittlerer Einkommen zu verringern. Das entlastet automatisch auch höhere Einkommen und ist fiskalisch sehr teuer. Wenn der Soli in den Einkommensteuertarif eingearbeitet wird, steigt dafür der reguläre Spitzensteuersatz auf derzeit rund 47,5 Prozent“, so der Wirtschaftsweise. „Das ist unschön, aber vielleicht ein politisch umsetzbarer Kompromiss.“

Für die Unternehmensteuer schlägt Werding eine Senkung vor. „Bei der Unternehmensbesteuerung trägt der Soli dazu bei, dass die Steuersätze mittlerweile deutlich über dem OECD-Durchschnitt liegen. Sie sollten gesenkt werden, nötigenfalls in mehreren Schritten, aber mit einem klaren Abbaupfad.“ Am Ende müsste die Verteilung des Aufkommens der Einkommensteuer auf Bund, Länder und Gemeinden noch so angepasst werden, dass die bisherigen Soli-Einnahmen weiterhin vor allem dem Bund zufließen, so Werding.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Martin Werding (Archiv)

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