Massiver Streit um Kapitalertragsteuern aus Cum-Ex-Geschäften
Bonn () – Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stößt bei der Rückforderung unrechtmäßig erstatteter Cum-Ex-Steuern auf erheblichen Widerstand.
In über 100 Fällen wehren sich Finanzinstitute gegen Bescheide. „41 Rückforderungsbescheide und vier Ablehnungsbescheide befinden sich derzeit im Rechtsbehelfsverfahren“, teilte eine Behördensprecherin dem „Handelsblatt“ mit. Zudem gibt es Einsprüche gegen 58 Haftungsbescheide.
Cum-Ex-Geschäfte zielten auf die Mehrfacherstattung einer nur einmal gezahlten Kapitalertragsteuer. Der staatliche Schaden wird auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt. Das Bundeszentralamt für Steuern war für die Erstattungsanträge ausländischer Finanzinstitute zuständig.
Bis Ende 2024 hat allein das BZSt 154 Rückforderungsbescheide über 620 Millionen Euro und 68 Ablehnungsbescheide über 1,17 Milliarden Euro erlassen. Zudem verschickte es 64 Haftungsbescheide über 283 Millionen Euro, da die eigentlichen Schuldner nicht mehr existieren – in solchen Fällen haften etwa Depotbanken oder Broker.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Euroscheine (Archiv) |
Bonn – Eine Stadt mit Geschichte und Verantwortung
Bonn ist nicht nur die ehemalige Hauptstadt Deutschlands, sondern auch ein wichtiger Standort für politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Die Stadt beherbergt zahlreiche internationale Organisationen und ist ein bedeutendes Zentrum für Wissenschaft und Forschung. Zudem ist Bonn geprägt von einer reichen Geschichte, die bis in die römische Zeit zurückreicht. Das Stadtbild wird durch historische Gebäude und moderne Architektur harmonisch ergänzt. Mit ihrem Charme und ihrer Vielseitigkeit zieht Bonn sowohl Touristen als auch Fachkräfte an.
- Medizinethikerin Buyx gegen aktive Sterbehilfe - 23. März 2025
- Ärztepräsident besteht auf Fortsetzung von Krankenhausreform - 23. März 2025
- Studie: Umstieg auf E-Auto spart bis zu 55 Prozent Antriebskosten - 23. März 2025