Berlin () – Angesichts des Verhaltens der AfD bei der Auftaktsitzung des neuen Thüringer Landtags werden erneut Stimmen nach einem AfD-Verbotsverfahren laut. „Der Auftritt der AfD im Thüringer Landtag folgte ein weiteres Mal dem Drehbuch der Verächtlichmachung der parlamentarischen Demokratie und ihrer Institutionen“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz der „taz“ am Freitag. „Die rechtsradikale AfD tut das planvoll und leider wirkmächtig ob ihrer Wahlergebnisse. Es bedarf dringend eines Verbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht, wie es das Grundgesetz in Artikel 21 vorsieht.“
Wanderwitz tritt schon länger für ein AfD-Verbotsverfahren ein und sammelt dafür Unterstützer im Bundestag, um dort einen entsprechenden Antrag einzubringen. Man arbeite hier interfraktionell zusammen und sei „auf der Zielgerade“, sagte Wanderwitz. Die Demokraten müssten sich wehren.
Nach der Landtagssitzung hatte auch Thüringens SPD-Vorsitzender Georg Maier ein AfD-Verbotsverfahren gefordert. „Die heutigen Ereignisse im Thüringer Landtag haben gezeigt, dass die AfD aggressiv-kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht“, schrieb er auf der Plattform „X“. „Ich denke, dass damit die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind.“ Die Verstöße der AfD gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes, also gegen die Menschenwürde, und die erforderliche „Potentialität“, also die Macht, ihre Ziele auch umzusetzen, seien dabei „schon länger unstrittig“, erklärte Maier.
Bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags hatte Jürgen Treutler (AfD), der als ältester Abgeordneter in seiner Funktion als Alterspräsident die Sitzung leitete, Geschäftsordnungsanträge der anderen Fraktionen nicht angenommen. Der Chefjurist des Parlaments, Landtagsdirektor Jörg Hopfe hatte ihn mehrmals darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen rechtswidrig sei.
Die Parlamentssitzung wurde schließlich unterbrochen, nachdem die CDU-Fraktion einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht hatte, damit der Alterspräsident die Anträge der Fraktionen zur Abstimmung stellt. Der Gerichtshof will über den Antrag am Freitagnachmittag entscheiden. Bis 12 Uhr soll Treutler eine Stellungnahme übermitteln. Die Landtagssitzung soll am Samstagmorgen fortgesetzt werden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Marco Wanderwitz (Archiv) |
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