Berlin () – Angesichts der angespannten Finanzlage vieler Arztpraxen spricht sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für Strafzahlungen von Patienten aus, wenn diese unentschuldigt Termine verstreichen lassen.
Zu „Bild“ (Dienstagsausgabe) sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen, eine solche Strafgebühr sollten die Krankenkassen übernehmen. „Es ist nicht nur ärgerlich, wenn Patienten Termine in Praxen buchen und diese einfach verstreichen lassen. Praxen können Termine ja nicht zweimal vergeben. Angemessen wäre eine von den Krankenkassen zu entrichtende Ausfallgebühr, wenn deren Versicherte Termine vereinbaren und dann unentschuldigt nicht wahrnehmen.“
Wie „Bild“ weiter schreibt, gibt es erste Arztpraxen, die von Patienten für unentschuldigtes Fehlen 40 Euro Strafgebühr verlangen. In Einzelfällen seien es bei wiederholtem Fehlen sogar bis zu 100 Euro.
Gassen nahm die Ärzte in Schutz und erklärte, die Termine seien geblockt und stünden dann für andere Patienten nicht zur Verfügung. „Vor diesem Hintergrund ist jede Forderung nach schnelleren und mehr Terminen einfach lächerlich. Ganz zu schweigen von der bisher unverändert unzureichenden Vergütung, die für rund zehn Prozent der in Anspruch genommenen Termine bereits kein Honorar mehr auslöst“, sagte Gassen zu „Bild“.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv) |
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