Leipzig () – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen bestätigt.
Wie die Richter am Dienstag in Leipzig mitteilten, verwarf der BGH damit die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Dieses hatte die mittlerweile 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, weil sie zum Zeitpunkt der Taten noch unter 20 Jahre alt war.
Die Verurteilte war von 1943 bis 1945 als Sekretärin in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschäftigt gewesen. Mit ihrer Arbeit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden, so die Richter. Der BGH verwies in diesem Rahmen bei seiner Bestätigung darauf, dass fast die gesamte Korrespondenz des Lagers über ihren Schreibtisch gegangen sei.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
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