Düsseldorf () – Der Konsum von Cannabis ist bereits seit dem 1. April legalisiert. Doch nicht alle Konsumenten halten sich an die Auflagen, entsprechend hagelt es Bußgelder.
Die Polizei NRW hat vom 1. April bis 19. Juli laut Innenministerium 161 Ordnungswidrigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz festgestellt, so das Ministerium zur „Rheinischen Post“. Auch Ordnungsämter schreiten ein. Bei der Stadt Düsseldorf sind aktuell sieben Verfahren anhängig, überwiegend wurden Personen beim Konsum auf Spielplätzen angetroffen, sagte der Sprecher der Stadt der Redaktion. Beim Ordnungsamt Köln wurden bislang zwölf Verfahren eingeleitet. In den meisten Fällen gehe es um den Konsum auf Spielplätzen oder den Besitz von zu viel Cannabis außerhalb des Wohnsitzes, so eine Kölner Stadt-Sprecherin.
Der Ordnungsdienst in Dortmund hat 15 Verfahren eingeleitet. „Der öffentliche Konsum in Gegenwart minderjähriger Personen wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet, der öffentliche Konsum an nicht zulässigen Örtlichkeiten mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro“, so der Sprecher der Stadt Dortmund.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei nimmt Drogendealer fest (Archiv) |
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