Richtervereinigung gegen Rücknahme von Cannabis-Legalisierung

Richtervereinigung gegen Rücknahme von Cannabis-Legalisierung

Richtervereinigung gegen Rücknahme von Cannabis-Legalisierung

() – Die Neue Richtervereinigung (NRV) fürchtet, dass die von der Union nach einer Regierungsübernahme geplante Rücknahme der Cannabis-Legalisierung zu hohen Entschädigungsansprüchen der Cannabis-Anbauvereinigungen führen könnte. „Wenn Anbau und Konsum von Cannabis wieder komplett untersagt würden, käme das einer Enteignung der Cannabis-Clubs gleich“, sagte Staatsanwalt Simon Pschorr, Sprecher der Fachgruppe Strafrecht, dem „Redaktionsnetzwerk “ (Mittwochausgaben).

Die an die Clubs vergebenen Anbaulizenzen seien durch die Eigentumsgarantie des Grundgesetz-Artikels 14 geschützt. Bei einer Rücknahme des Cannabisgesetzes könnten die Clubs gegenüber dem Staat Entschädigungsansprüche geltend machen, erklärte der Jurist. „Und da die Investitionen beim Cannabis-Anbau hoch und die Lizenzen laut Gesetz für sieben Jahre gelten, sprechen wir insgesamt sicher von Beträgen in nicht unerheblicher Höhe“, mahnte Pschorr.

Die Union hatte angekündigt, die teilweise Legalisierung von Cannabis umgehend nach einer Regierungsübernahme wieder kassieren zu wollen. Seit April 2024 gilt in Deutschland, dass Anbau und Konsum von Cannabis in bestimmten Grenzen straffrei sind. Zudem ist es lizenzierten Anbauvereinigungen erlaubt, für ihre Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anzubauen. Nach Angaben von Club-Vereinigungen wurden bisher mehr als 400 Lizenzen beantragt und davon mehr als 100 genehmigt.

Pschorr erklärte, bei einer Rücknahme des Cannabisgesetzes müsse der Gesetzgeber auch beachten, ausreichende Übergangsfristen zu gewähren. So müsse den Anbauvereinigungen und Privatpersonen Gelegenheit gegeben werden, Pflanzen und Ernten legal zu entsorgen. „Das kann nicht von heute auf morgen verlangt werden“, mahnte er. Klar sei zudem, dass eine erneute Strafbarkeit nicht rückwirkend eingeführt werden dürfe.

Der Staatsanwalt sprach sich gegen die der Union aus. Man habe mit der neuen Gesetzeslage sehr gute Erfahrungen gemacht. „Bei allen Herausforderungen, die mit der Amnestie verbunden waren und die man nicht kleinreden darf, ist die Entlastung der nicht unerheblich“, sagte er. „Ein Zurückdrehen würde bedeuten, dass die Justiz wieder in großem Maße die kleinen Konsumenten verfolgen muss“, so Pschorr. Damit fehle die Zeit, gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen. „Nur so kann der illegale mit harten Drogen effektiv bekämpft werden“, sagte er.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: „Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor (Archiv)

Berlin: Ein Zentrum für Cannabis-Legalisierung

Berlin ist nicht nur die Hauptstadt Deutschlands, sondern auch ein Vorreiter in der Debatte um die Legalisierung von Cannabis. Seit April 2024 gilt in der Stadt, dass der Anbau und Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen straffrei ist. Diese Gesetzeslage hat zu einer Vielzahl von Anträgen auf Anbaulizenzen geführt, von denen bereits über 100 genehmigt wurden. Der Staatsanwalt Simon Pschorr betont die positiven Auswirkungen der Legalisierung auf die Entlastung der Justiz. Berlin könnte mit seinen progressiven Regelungen ein Modell für andere Städte und Länder werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH