Berlin () – Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) sieht in der Festnahme eines Mitarbeiters des AfD-Spitzenkandidaten Maximilian Krah wegen mutmaßlicher Spionage einen Beleg dafür, dass die geforderte Verschärfung der Regeln für Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten nicht erforderlich ist.
„Dass der Mitarbeiter enttarnt wurde, zeigt, dass es offensichtlich kein Regelungsdefizit gibt“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Unter diesen Voraussetzungen lehne ich eine entsprechende Verschärfung der Regularien für Abgeordnetenmitarbeiter ab.“
Zwar seien die Vorwürfe im Fall Krah „ungeheuerlich“, fügte Kubicki hinzu, allerdings müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz als zuständige Behörde für die Spionageabwehr „ohne gesonderte Aufforderung tätig werden, um eine entsprechende ausländische Einflussnahme zu verhindern“. Wenn man jetzt erkläre, die bisherige gesetzliche Grundlage habe nicht ausgereicht, um diese Abwehr zu gewährleisten, dann stelle man dieser Behörde ein denkbar schlechtes Zeugnis für ihre bisherige Arbeit aus.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) lässt derzeit verschärfte Regeln prüfen. Die zuständigen Sicherheitsbeauftragten des Parlaments, es handelt sich um Abgeordnete, werden darüber nach Informationen des RND am 15. Mai erneut beraten.
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| Bildhinweis: | Zwei Bundestagsabgeordnete (Archiv) |
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