Karlsruhe () – Der Generalbundesanwalt prüft den Verdacht der Preisgabe von Staatsgeheimnissen der Bundeswehr im Nord-Stream-Komplex. Das berichtet die “Bild am Sonntag” unter Berufung auf einen Bericht von Ende Januar.
Am 11. Dezember 2023 hatte der Generalbundesanwalt das Verteidigungsministerium demnach über die “erfolgte Anlegung eines Prüfvorgangs im Zusammenhang mit einer möglichen Veröffentlichung militärischer Informationen über Operationsgebiete von U-Booten der Nato durch das Bergamt Stralsund” informiert. Der Vorgang diene der Prüfung eines Anfangsverdachts der Preisgabe von Staatsgeheimnissen beim Planverfahren Nord Stream 2.
Laut Verschlusssachen-Bericht vom 29. Januar 2024 an das Kanzleramt und den Bundestag, über den die “Bild am Sonntag” berichtet, wird das Pistorius-Ministerium “diesem Ersuchen selbstverständlich nachkommen”. Für die Verantwortlichen des Daten-Abflusses geht es gemäß Paragraf 97 des Strafgesetzbuches um bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Hintergrund: Im Planverfahren hatte das Bergamt Stralsund schriftlich versichert, Sorge zu tragen, dass “sensible Daten, soweit sie als Verschlusssache eingestuft sind, keinesfalls durch die Behörden veröffentlicht oder auch unautorisiert weitergegeben werden”. Doch daran hielt sich das Bergamt offenbar nicht, wie im Dezember 2023 im U-Ausschuss in Schwerin öffentlich wurde.
Pistorius‘ Abteilungsleiter für Recht hält fest: “Dennoch veröffentlichte das Bergamt Stralsund im Planfeststellungs-Beschluss zu Nord Stream 2 vom 31. Januar 2018 auf Seite 556 als VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) eingestufte Schusszahlen der Deutschen Marine.” Brisant: Die Daten waren auf der Homepage des Bergamtes Stralsund online. Für diese Daten bestand ein “ausdrückliches absolutes Weitergabe-Verbot”: Denn die Herleitung der Schusszahlen ermöglicht Rückschlüsse auf “militärische Operationsmöglichkeiten”.
CDU-Innenexperte Philipp Amthor kritisierte den Vorgang: “Solch ein naiver Umgang von deutschen Behörden mit Putins Agenten ist eine krasse Gefahr für Deutschland. Dieser skandalöse Fall muss vollständig und auch im Hinblick auf Strafverfolgung und Staatsschutz aufgearbeitet werden.”
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Generalbundesanwalt (Archiv) |
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