EU-Staaten erzielen Kompromiss im Streit um Asylreform

Brüssel () – Im Streit um die europäische Asylreform haben die EU-Staaten einen Kompromiss erzielt. Die EU-Botschafter hätten sich auf die sogenannte Krisenverordnung im Bereich Migration und Asyl geeinigt, teilte die spanische Ratspräsidentschaft am Mittwoch mit.


Dabei handelt es sich um eine Maßnahme zur Regelung von Krisensituationen sowie bei “höherer Gewalt”. Sie galt als letzter fehlender Punkt der geplanten Asylreform. Genaue Details wurden zunächst nicht genannt. Die Verhandlungen über die hatten zuletzt gestockt: Nachdem sich die EU-Innenminister grundsätzlich auf eine Krisenverordnung geeinigt hatten, gab es unter anderem Widerstand aus Italien.

Mit der Reform soll die irreguläre Migration begrenzt werden. Die Krisenverordnung sieht unter anderem vor, dass bei einem starken Anstieg der Migration für einen längeren Zeitraum in strenger Abschottung festgehalten werden können. Auch eine Rücknahme von Asylbewerbern durch die Mitgliedsstaaten wäre in diesem Fall nicht mehr verpflichtend.

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Bildhinweis: Flüchtlingslager (Archiv)

EU-Staaten erzielen Kompromiss im Streit um Asylreform

Zusammenfassung

  • EU-Staaten erzielen Kompromiss im Streit um europäische Asylreform.
  • Die EU-Botschafter einigen sich auf Krisenverordnung im Bereich Migration und Asyl.
  • Die Maßnahme regelt Krisensituationen und “höhere Gewalt”.
  • Ziel der Reform ist, irreguläre Migration zu begrenzen.
  • Krisenverordnung erlaubt längeren Aufenthalt in strenger Abschottung bei starkem Anstieg der Migration.
  • Rücknahme von Asylbewerbern durch Mitgliedsstaaten nicht mehr verpflichtend.

Fazit

Die EU-Staaten haben im Streit um die europäische Asylreform einen Kompromiss erzielt. Es wurde vereinbart, eine Krisenverordnung im Bereich Migration und Asyl einzuführen, um bei Krisensituationen oder höherer Gewalt zu regulieren. Die Verordnung sieht etwa vor, Menschen bei einem starken Anstieg der Migration für einen längeren Zeitraum in Abschottung festzuhalten und keine Rücknahme von Asylbewerbern durch Mitgliedsstaaten zu verlangen.

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